Die Konferenz für Frauen, Vielfalt und Geschlechtergleichstellung (bis 2023 Frauenvollversammlung) ist ein offizielles Gremium des Deutschen Olympischen Sportsbunds. Der Landessportbund Berlin ist dort mit seiner Vertretung für Frauen, Vielfalt oder/und Geschlechtergleichstellung vertreten und hat Stimmrecht. Die Veranstaltung findet einmal pro Jahr in einer anderen Region statt.

    Im Rahmen des Gremiums ist der LSB Berlin mit anderen Landessportbünden und -verbänden vernetzt und im regelmäßigen Austausch. Ziel ist die Stärkung und Förderung von Frauen, Vielfalt und Geschlechtergleichstellung im Sport sowie der Abbau von Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierung.

    Im Rahmen der 17. Frauenvollversammlung 2022 wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Gremiums zu mehr Vielfalt zu gründen. Nach einem Jahr intensiver Arbeit, wurde bei der Veranstaltung im Herbst 2023 eine neue Geschäftsordnung verabschiedet - inklusive Namensänderung. „Die Arbeitsgruppe hat revolutionäres erarbeitet und dies ist auf breite Zustimmung gestoßen: Die Frauen-Vollversammlung hat die Änderung ihrer Geschäftsordnung mit überwältigender Mehrheit angenommen!“, wurde Michaela Röhrbein (Vorstandsmitglied im DOSB) nach der Abstimmung verkünden.

    Die Aufgaben des Gremiums sind in §1 zu finden:

    "(1) Die Konferenz für Frauen, Vielfalt und Geschlechtergleichstellung des DOSB unterstützt und fördert die in der Satzung des DOSB verankerten Ziele der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Ergänzend zur DOSB-Satzung betrachtet sie die Gleichstellung von Frauen* als intersektionales Thema und tritt für die Interessen von Frauen* in all ihrer Vielfalt ein. Sie setzt sich für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen im Bereich der Förderung aller Frauen* und die Strategie des Gender Mainstreaming im DOSB und seinen Mitgliedsorganisationen ein.

    (2) Die Konferenz für Frauen, Vielfalt und Geschlechtergleichstellung hat insbesondere folgende Aufgaben und Rechte:

    • sie kann Anträge an die DOSB-Mitgliederversammlung, gemäß § 12 Absatz 4 der DOSB-Satzung, stellen
    • sie stimmt über eingereichte Anträge ab
    • sie wählt die Sprecher*innen der Konferenz für Frauen, Vielfalt und Geschlechtergleichstellung des DOSB
    • sie nimmt die Berichte des zuständigen DOSB-Vorstandsmitglieds, der Delegationsleitung des DOSB zum Deutschen Frauenrat und der Sprecher*innen entgegen
    • sie nimmt zu grundsätzlichen frauen- und gleichstellungspolitischen Angelegenheiten Stellung
    • sie bestätigt die DOSB-Delegierten zum Deutschen Frauenrat gemäß § 2 Absatz 5
    • sie kann die Einrichtung themenspezifischer Arbeitsgruppen beschließen."