Förderungen  können Fachverbände des LSB-Berlin erhalten, die durch die für den Sport zuständige Senatsverwaltung als förderungswürdig anerkannt sind und dem LSB die Gemeinnützigkeit durch Vorlage des gültigen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheides mit dem Zweck „Förderung des Sports“ nachgewiesen haben.

Alle Verbände müssen seit 2014 in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registriert sein, nur dann können Zuwendungen geleistet werden.

Die Zuwendungsempfänger müssen dem Grundsatz des Subsidiaritätsprinzips gerecht werden und zeitgemäße Mitgliedsbeiträge erheben.

Die Förderprogramme des Landessportbunds Berlin basieren im Wesentlichen auf Zweckerträgen der Lotto-Stiftung Berlin für den Sport, der Fördervereinbarung “Zukunftssicherung Sport”, den Zuwendungsprogrammen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Für sportliche Zwecke erhält der Landessportbund Berlin (LSB) Zuwendungen aus der Zweckabgabe der DKLB. Der LSB ist berechtigt, diese Zuwendungsmittel zur Erfüllung bestimmter Zwecke an seine Mitgliedsorganisationen (Fachverbände) und deren Vereine weiterzugeben.

Die Mitgliedsorganisationen (Fachverbände) können vom LSB ermächtigt werden, Zuwendungsmittel an ihre Mitglieder (Sportvereine) weiterzugeben.

Die Weitergabe ist nur an solche Empfänger zulässig, die vom zuständigen Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt sind, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung gehört die Aufstellung des Haushaltsplanes und Jahresabschlusses mindestens nach den Grundsätzen der Einnahmen- und Ausgaben- Rechnung. Die Aufzeichnungen in der Buchführung des Vereins sind vollständig, richtig, übersichtlich und zeitgerecht durchzuführen. Für Fälle, in denen die ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gegeben ist, gibt der LSB die Form der Haushaltsplanaufstellung und des Jahresabschlusses vor.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist weiterhin die Erhebung der vom Präsidium des LSB festgelegten zeitgemäßen Beiträge sowie die wirtschaftliche und sparsame Verwendung der bewilligten Mittel durch die Empfänger.

Die Förderungsmaßnahmen und die dafür verfügbaren Mittel werden durch den jeweils gültigen Haushaltsplan des LSB festgelegt.

Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Sportorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel. Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel sind Ablehnungen und Kürzungen möglich.

Ansprechpersonen

Jens Krüger

Abteilungsleiter Finanzen und Service
Stellvertretender Direktor

André Groger

Stellv. Abteilungsleiter

Finanzen und Service
Referatsleiter

Fördermittelmanagement und Audit

Besondere Verwendungsrichtlinien für die Gewährung von Verbandszuwendungen (BVR VZ)

Auf Grundlage der mit der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung geschlossenen „Fördervereinbarung zur Zukunftssicherung des Sports“ kann der LSB Berlin seinen Mitgliedsorganisationen nach § 3 der Satzung im Rahmen verfügbarer Mittel Zuwendungen aus Mitteln der DKLB-Stiftung und aus Mitteln des Landes Berlin im Sinne einer institutionellen Förderung zu den aus dem Verbandsbetrieb entstehenden Kosten gewähren.

Zuwendungen können die durch das für Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannten Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Berlin erhalten.

Frist: Vorlage bis zum 30.04. des Folgejahres einfacher zahlenmäßiger Verwendungsnachweis bis 50.000 € darüber hinaus Nachweis der Verwendung durch Belege. Zusätzlich Vorlage des Jahresabschlusses.

Ansprechpersonen

André Groger

Stellv. Abteilungsleiter

Finanzen und Service
Referatsleiter

Fördermittelmanagement und Audit

Vivien Hintze

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement & Audit

Sabine Bock

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement & Audit

Besondere Verwendungsrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für sportliche Aufgaben der Verbände (BVR SP-A)

Auf Grundlage der mit der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung geschlossenen „Fördervereinbarung zur Zukunftssicherung des Sports“ kann der LSB Berlin seinen Mitgliedsorganisationen nach § 3 (1) a der Satzung im Rahmen verfügbarer Mittel Zuwendungen aus Mitteln der DKLB-Stiftung und aus Mitteln des Landes Berlin im Sinne einer institutionellen Förderung für sportliche Aufgaben gewähren.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Mitgliedsorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel.

Ansprechpersonen

André Groger

Stellv. Abteilungsleiter

Finanzen und Service
Referatsleiter

Fördermittelmanagement und Audit

Vivien Hintze

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement & Audit

Sabine Bock

Sachbearbeiterin
Fördermittelmanagement & Audit

4.1. Sonderzuwendung zur Digitalisierung für Verbände (Senat FR DigiV)

Was gefördert wird: 

  • Aufbau und Verbesserung der Online Präsenz
  • digitale Vereinsverwaltung und Vereinsmanagement
  • digitale Veranstaltungs-/Terminplanung (z. B. Trainings, Wettkämpfe, Events etc.) 
  • interne digitale Vereinskommunikation
  • digitale Wettkampfplanung und Durchführung
  • digitale Mess- und Wertungssysteme
  • digitale Sportgeräte
  • Systeme zur Durchführung von digitalen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • digitale Grundsysteme (Server, Cloudsysteme etc.),
  • Daten und Datensicherheit
  • Aufbau und das Angebot digitaler Vereinsangebote

Wer wird gefördert: 

  • Förderungswürdige Berliner Sportvereine und Sportverbände

Finanzierungsart(en): 

  • Fehlbedarfsfinanzierung bis maximal 14.000 € Netto Projektsumme, Fördersumme des Senats (Stand 2023) 335.000 €

Antragsfrist(en): 

  • Anträge können ganzjährig jeweils bis spätestens zum 31. Oktober gestellt werden. Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Einverständniserklärung innerhalb von 14 Tagen an den LSB

Auszahlungsverfahren: 

  • Der Landessportbund Berlin zahlt die Zuwendung aus, wenn die zu fördernde Sportorganisation sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreibens einverstanden erklärt hat, die Einverständniserklärung fristgerecht beim Landessportbund Berlin eingegangen ist und die Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Landessportbund Berlin erfolgte. In Ausnahmefällen kann eine Vorschusszahlung beantragt werden.

Nachweisverfahren: 

  • Die zweckgebundene Verwendung der Fördersumme ist bis 8 Wochen nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch zum 31.12. des Förderjahrs mittels Abrechnungsformular (inkl. Belegnummern und Zahlungsdatum) und Sachbericht (Protokolle, Flyer, Presseberichte usw.) nachzuweisen
  • Der LSB hält sich eine stichprobenartige Originalbelegprüfung vor.

 


 

Ansprechperson:

Marina Pfennig

Assistentin des Abteilungsleiters und der Abteilung Finanzen und Service

E-Mail: fp.digitalisierung@lsb-berlin.de

Tel.: (+49 30) 30002-120

 


 

 

 

 

Was gefördert wird:

  • Strukturentwicklung
  • Modernisierung
  • Erschließung von Sporträumen
  • Sportartenentwicklung/Trendsportarten
  • Sportgroßgeräte

Wer wird gefördert:

  • Förderungswürdige Berliner Sportvereine und Sportverbände

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung bis max. 16.000 €

Fördersumme des Senats (Stand 2023):

  • Vereinsentwicklung insgesamt 287.000 € plus 102.000 € für die Zielgruppe Kinder/Jugendliche und Frauen

Höhe der Eigenmittel:

  • 25%

Sonstige Hinweise:

  • kein Projektbeginn vor Antragsstellung
  • keine Ersatzanschaffung/Instandsetzung/Personalkostenförderung/Kleidung
  • keine Finanzierung von Qualifizierungsangeboten
  • Je nach Antragshöhe ist das Einholen von Angeboten verpflichtend:
    • Ab 750 € wird ein Angebot und ein weiteres Vergleichsangebot je Position benötigt
    • Ab 2.500 € werden ein Angebot und zwei Vergleichsangebote je Position benötigt

Antragsfrist(en):

  • ganzjährig jeweils bis spätestens zum 31. Oktober
  • Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Einverständniserklärung innerhalb von 14 Tagen an den LSB

Auszahlungs- und Nachweisverfahren:

  • Auszahlung der Zuwendung nach fristgerechtem Eingang der Abrechnungsunterlagen (Formular, Sachbericht, ggf. Belegkopien)

Nachweisverfahren:

  • Die sachgerechte Verwendung der Fördersumme ist bis 8 Wochen nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch zum 31.12. des Antrags- und Förderjahrs mittels Abrechnungsformular und Sachbericht (Protokolle, Flyer, Einladungsschreiben, Presseberichte usw.) nachzuweisen.
  • Der LSB hält sich eine stichprobenartige Originalbelegprüfung vor.

Ansprechpersonen

Kim Gödeke

Referentin Vereinsentwicklung

Was gefördert wird:

  • 50% einer halben Personalstelle (20 Stunden) für einen Einsatz in min. einem der folgenden Förderschwerpunkte:
    • Strukturentwicklung sozialer Knotenpunkte
    • Trendsportarten für einen Bewegten Kiez
    • Kommunikationsstrukturen im Kiez
    • Erschließung neuer Zielgruppen
    • Netzwerkarbeit und Kiezhilfe

Wer wird gefördert:

  • Förderungswürdige Berliner Sportvereine und Sportverbände

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung bis max. 15.000 €
  • Fördersumme des Senats (für 2024): 360.000 €, sodass zwei Stellen je Bezirk gefördert werden können 

Höhe der Eigenmittel:

  • mind. 50 %

Sonstige Hinweise:

  • kein Dienstbeginn vor Antragstellung
  • Überprüfung des Beschäftigungsverhältnisses auf Besserstellungsverbot
  • starke Motivation Netzwerke und Strukturen auch außerhalb des eigenen Vereins zu schaffen
  • keine Sachkostenförderung

Antragsfrist(en):

  • Interessenbekundung bis 15.12. des Vorjahres möglich, Antragsstellung nach Prüfung
  • Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Einverständniserklärung innerhalb von 14 Tagen an den LSB

Auszahlungsverfahren:

  • Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt nach Eingang der Einverständniserklärung beim LSB in gleichmäßigen Raten über das Förderjahr verteilt

Nachweisverfahren:

  • Die zweckgebundene Verwendung der Zuwendung ist bis spätestens 31.01. des Folgejahres mittels Abrechnungsformular (inkl. Lohnjournal) und Sachbericht (Protokolle, Flyer, Presseberichte) zu belegen.

Ansprechpersonen

Kim Gödeke

Referentin Vereinsentwicklung

Ziel der Förderung ist es, in den Sportorganisationen den Einsatz und die Beschäftigung von o. a. Verwaltungskräften zu unterstützen, um die in den betreffenden Sportorganisationen oft ehrenamtlich tätigen Mitglieder von administrativen und organisatorischen Aufgaben zu entlasten und dadurch den ordnungsgemäßen Geschäfts[1]und Sportbetrieb abzusichern.

Eine Zuwendung kann für Verbände ab 2.250 und für Vereine ab 1.000 Mitgliedern gewährt werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Bewilligung.

Weitere Voraussetzung und Informationen sind in der Richtlinie vorhanden.

Ansprechpersonen

Philippe Euler

Sachbearbeiter Vereinsentwicklung

Für die erfolgreiche Umsetzung des Leistungssportkonzeptes braucht es das Zusammenwirken des Landessportbundes Berlin, des Olympiastützpunktes Berlin, der Spitzensport- und Landesfachverbände, der Berliner Vereine, des Landes Berlin und vieler weiterer Partner.

Berlin verfügt über eine hervorragende Infrastruktur für den olympischen und paralympischen Leistungssport. Dazu gehören:

  • Trainings- und Wettkampfstätten mit hoher Funktionalität,
  • gut entwickelte Eliteschulen des Sports mit kurzen Wegen zu den Trainingsstätten,
  • ein Leistungsportverbund der Hochschulen,
  • Angebote für eine leistungssportgerechte Berufsausbildung und
  • Netzwerke für den Leistungssport in der Wirtschaft, Kultur und anderen gesellschaftlichen Bereichen.

 

Hier geht es zu den Förderprogrammen im Bereich Leistungssport