Versicherung & Haftung

Versicherungsvertrag zwischen dem  Landessportbund Berlin e.V. und Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG ...

Es gibt eine Zusatzvereinbarung, die den Versicherungsschutz für Geflüchtete und Asylbewerber mit abdeckt. Aufgrund der aktuellen Geschehnisse in der Ukraine und den von dort eintreffenden Menschen wurde das Merkblatt (Download hier) angepasst und erweitert.

Der LSB hat für seine Mitglieder mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg einen Haftpflicht- und Unfallvertrag abgeschlossen. Dieser ist in der nachfolgend beschriebenen Version vom 1.7.2019 bis 1.7.2029 gültig.

Die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V. bietet den Verbänden, Vereinen und deren Mitgliedern eine Grundabsicherung bei Sportunfällen oder Haftpflichtansprüchen.

Immer wieder taucht die Frage auf, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand haftet – muss er es überhaupt?

Die Haftung des Vorstands im gemeinnützigen Verein ist nicht nur ein theoretisches Risiko. In der Praxis drohen mitunter empfindliche finanzielle Folgen.

Ein Verein beabsichtigt, das Thema Haftungsfreistellung in der Satzung zu behandeln und wählt folgende oder eine ähnlich gelagerte Formulierung: ...

Nach geltender Rechtssprechung ist derjenige, der ein Grundstück oder ein Gebäude Dritten gegenüber zugänglich macht (machen muss), verpflichtet dafür zu sorgen, dass ...

Kaum ein Begriff innerhalb der Jugendarbeit ist (zu Unrecht) derart gefürchtet und daher zwangsläufig auch missverstanden wie die "Aufsichtspflicht".

Vereine, die mit ihren Sportlern Gruppenfahrten unternehmen (egal, ob zum Wettkampf, Trainingslager oder sonstigen Anlässen), sollten sich ...

Auch Sportvereine werden regelmäßig mit der Frage konfrontiert, welche Rechte und Pflichten Minderjährige haben dürfen und was man ihnen zumuten kann.

Jeder Verein freut sich, wenn Jugendliche bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Deshalb stellt sich natürlich auch die Frage, wie es mit der Übungsleitertätigkeit von Minderjährigen aussieht.

Der Versicherungsvertrag des Landessportbundes Berlin mit der Feuersozietät Berlin-Brandenburg verlangt nicht, dass jede Trainingsgruppe von einem Übungsleiter oder Trainer geführt werden muss.

Eine Trainingsgruppe mit nur erwachsenen Vereinsmitgliedern hat vorübergehend oder auch für längere Zeit keinen Übungsleiter / Trainer.

Auch für Trainer und Übungsleiter stellt sich natürlich die Frage, ob sie in dieser Eigenschaft selbst ausreichend gegen Unfälle und Haftpflichtansprüche versichert sind.

Viele Vereine regeln in ihren Satzungen neben den Beitragspflichten der Mitglieder auch die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Arbeitseinsätzen zu erbringen, um z. B. die Vereinsanlagen und ...

Während Übungsleiter und Angestellte in Sportvereinen und –verbänden schon immer über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzlich unfallversichert waren, wurde dieser Versicherungsschutz ...

Der Begriff "Probetraining" ist eigentlich nicht richtig. Im Versicherungsvertrag des LSB-Berlin mit der Feuersozietät Berlin-Brandenburg kommt diese Bezeichnung nicht vor.

Im Versicherungsvertrag des LSB ist klar geregelt, dass Kursteilnehmer nicht versichert sind (weder unfall- nocht haftpflicht-). 

Der Versicherungsvertrag des Landessportbundes Berlin soll Risiken von Vereinsmitgliedern während des Sporttreibens und anderer Vereinstätigkeiten abdecken.

Die Hin- und Rückfahrt der Kinder durch die Eltern zur eigenen Sportstätte ist immer unversichert, auch wenn fremde Kinder mitgenommen werden ...

Es passiert leider immer wieder, dass Schlüssel von Sportstätten verloren gehen oder sogar gestohlen werden. Wer haftet dafür?

Wer anderen Personen oder Gegenständen schuldhaft Schäden zufügt, ist nach dem Gesetz (§ 823 BGB) zum Schadenersatz verpflichtet.

Trotz aller Vorsicht, kann es im Sport leider dennoch zu Unfällen kommen. Dann ist es wichtig zu wissen, wie man sich dann verhält. Wann und warum einen Unfall melden?