Auf Grundlage de Bewertung innerhalb des Leistungssport-Förderkonzeptes des LSB Berlin werden insbesondere die Landesfachverbände gefördert, die erfolgreich bei der Ausbildung der Athleten/innen von der Talentsuche/Talentförderung bis zum Bundeskader arbeiten. Voraussetzung ist eine Jahresplanung der vorgesehenen Leistungssportmaßnahmen.

Bundesligahilfe

Was gefördert wird:

  • Der LSB fördert Mannschaften der 1. Bundesliga.

Wer wird gefördert:

  • Bundesligavereine

Ziel:

  • Förderung der Vorbereitung und Teilnahme am Spielbetrieb der 1. Bundesliga (inklusive europäischer Wettbewerbe)

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung; Obergrenze: 25.000 €
  • Förderung zusammen mit Stiftung DKLB

Höhe der Eigenmittel:

  • Bei DKLB-Stiftung: 1/3, beim LSB: in angemessener Höhe

Sonstige Hinweise:

  • Fehlbetrag muss 2.500 € überschreiten
  • Förderung nur bei einem maximalen Gesamtetat pro Saison von 1 Mio. € möglich
  • Antrag über Verband (gutachterliche Äußerung)

Antragsfrist(en):

  • Formblatt: bis zum 31.01. des Jahres
  • Antrag: mindestens 4 Wochen vor Saisonbeginn (1. Wettkampftag)

Auszahlungsverfahren:

  • Nach Mittelanforderung und Prüfung sowie Einverständniserklärung des Vereins

Nachweisverfahren:

  • Einfacher Verwendungsnachweis (Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis) bis spätestens 2 Monate nach Saisonende (letzter Wettkampftag)

Frank Schlizio

Abteilungsleiter Leistungssport

Was gefördert wird:

  • Der LSB unterstützt herausragende nationale und internationale Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendwettkampfsport in Berlin

Wer wird gefördert:

  • Vereine, Verbände, Bezirkssportbünde

Finanzierungsart(en):

• Fehlbetragsfinanzierung. Die Zuwendung darf erst in Anspruch genommen werden, wenn die vorgesehenen
eigenen Mittel verbraucht sind.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung:

  • Zuschuss 25 % der Gesamtausgaben, max. 9.000 € bzw. Differenz von Einnahmen zu Ausgaben

Sonstige Hinweise:

  • • Ein formloser schriftlicher Antrag, mit Finanzierungsplan der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben mit angemessenem Eigenanteil der Organisation (ca. 10 % der Ausgaben), sowie der Stellungnahme des Fachverbandes
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Veranstaltung noch nicht begonnen worden sein

Antragsfrist(en):

  • Antrag bis 15.01. des laufenden Jahres bzw. spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Auszahlungsverfahren:

  • Auszahlung erfolgt nach Eingang der Einverständniserklärung und Prüfung des Verwendungsnachweises


Nachweisverfahren:

  • Nachweis muss spätestens 2 Monate nach Ablauf der Maßnahme beim LSB vorliegen, dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, Belege

Susanne Lucke

Sachbearbeiterin Nachwuchsleistungssport und Förderung

Was gefördert wird:

 

  • Trainer*/in mit Schwerpunkt im Kinder- und Jugendsport - Personalkostenzuschuss

Wer wird gefördert:

  • Vereine mit mindestens 100 Kinder und Jugendlichen

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung Höhe der Zuwendung / Eigenmittel (im Jahr 2024):
  • Orientiert am gesetzlichen Mindestlohn für das Land Berlin.
  • bei 20 Std. 8.139,50 € / bei 30 Std. 12.209,00 € / bei 40 Std. 16.279,00 €
  • ca. 50 % von geforderten Mindestausgaben (€ 16.279,00/€ 24.418,00/€ 32.558,00)

Sonstige Hinweise:

  • festangestellte Trainer*/in mit mindestens 20 Wochenstunden, z. Zt. mindestens 13 € / Std.; Trainer*/in muss im Besitz einer gültigen Lizenz sein

Frist(en):

  • Antragsfrist: 1. Oktoberwoche des Vorjahres
  • Nachweisfrist: spätestens 28.02. des Folgejahres

Auszahlungsverfahren:

  • bedarfsgerecht ab April (nach Vorlage sämtlicher Unterlagen) in Teilbeträgen 90 % der Zuwendung
  • 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises im Folgejahr

Nachweisverfahren:

  • ausgefülltes Formblatt, Jahreslohnjournal, Lohnsteuerbescheinigung sowie ein Sachbericht, ggf. Zahlungsnachweise

Susanne Lucke

Sachbearbeiterin Nachwuchsleistungssport und Förderung

Was gefördert wird:

  • Zuwendungen für den Leistungssport: Trainingslager, Lehrgänge, Wettkämpfe etc.

Wer wird gefördert:

  • Der LSB fördert insbesondere die Landesfachverbände, die erfolgreich bei der Ausbildung der Athleten*innen von der Talentsuche/Talentförderung bis zum Bundeskader arbeiten.

Finanzierungsart(en):

  • Bei dem Zuwendungsprogramm handelt es sich um eine Fehlbetragsfinanzierung.

Sonstige Hinweise:

  • Vorrangige Förderung der Sportarten mit Bundesstützpunkt bzw. Landesstützpunkt sowie ausgewählte nichtolympische Sportarten. Die Beteiligung am Leistungssportförderkonzept des Landessportbunds Berlin ist Voraussetzung.

Antragsfrist(en):

  • Antragstermin ist der 15.12. des Vorjahres
  • Bei Anträgen für Einzelmaßnahmen 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Auszahlungsverfahren:

  • Die Auszahlung erfolgt zu 80 % nach Vorliegen der Einverständniserklärung sowie der im Bewilligungsbescheid angeforderten Unterlagen.

Nachweisverfahren:

  • Zum 15.10. des Bewilligungsjahres ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung der restlichen Bewilligungssumme.

Frank Schlizio

Abteilungsleiter Leistungssport

Rechtliche Grundlage

Antrag Leistungssportförderung

Was gefördert wird:

  • Zuschüsse für Trainingslager, Wettkämpfe, Sportmaterialien und sonstige Kosten für den Leistungssport

Wer wird gefördert:

  • Erfolgreiche Nachwuchssportler*innen (NK1 und NK 2) bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, die für einen Berliner Verein starten und deren Jahreseinkommen 25.000 € nicht übersteigt

Finanzierungsart(en):

  • Gefördert werden bis zu 50 % der Gesamtausgaben. Die Mindestförderung beträgt 100 €.
  • Die maximale Jahresförderung beträgt 800 €.

Höhe der Eigenmittel:

  • Mindestens 50 % der jeweiligen Ausgaben

Sonstige Hinweise:

  • Eine Befürwortung des Sportfachverbands sowie der Laufbahnberatung des Olympiastützpunkts muss vorliegen. Die Befürwortung des Olympiastützpunkts entfällt bei nichtolympischen Sportarten.

Antragsfrist(en):

  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme auf dem entsprechenden Antragsformular gestellt werden.

Auszahlungsverfahren:

  • Die Antragstellenden erhalten eine Bewilligung. Der Ausschuss für die Vergabe der Berliner Sporthilfe entscheidet über die vorliegenden Anträge zweimal jährlich (April und September).
  • Die Antragstellenden erhalten nach der jeweiligen Sitzung ein Bewilligungsschreiben.

Nachweisverfahren:

  • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Abrechnung mittels Abrechnungsvordruck, welches mit der Bewilligung übersandt wird, sowie der Originalbelege.

Michaela Schneider

Sachbearbeiterin
Referat Leistungssportförderung

Rechtliche Grundlage

Was gefördert wird:

  • Anträge für Trainer*innen mit Anstellung beim Verband oder Honorartrainer Antragsteller sind die Berliner Sportfachverbände

Wer wird gefördert:

  • Trainer*innen mit Anstellung beim Verband
  • Honorartrainer*innen

Finanzierungsart(en):

  • Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung

Höhe der Eigenmittel (im Jahr 2019):

  • Förderung des Landessportbunds Berlin bis max. 80 % der Gesamtfinanzierung bei Trainern*innen mit Anstellun beim Verband
  • Bei der Förderung von Honorartrainer*innen max 12,50 €/h, max. 500 €/Monat. Abgerechnet werden können nur volle Einsatzstunden

Sonstige Hinweise:

  • Vorrangige Förderung der Sportarten mit Bundesstützpunkt bzw. Landesstützpunkt, sowie ausgewählte nichtolympische Sportarten. Die Beteiligung am Leistungssportförderkonzept des Landessportbunds Berlin ist Voraussetzung

Antragsfrist(en):

  • Antragstellung zum 15.12. des Vorjahres

Auszahlungsverfahren:

  • Auszahlung erfolgt in 4 Raten bei Trainer*innen mit Anstellung beim Verband
  • Bei Honorartrainer*innen erfolgt die Auszahlung in vier Raten oder in einer Rate im November.

Nachweisverfahren:

  • Beim Zuwendungsprogramm für Trainer*innen mit Anstellung beim Verband ist neben dem Verwendungsnachweis das Jahreslohnjournal und ein Tätigkeitsbericht des/der jeweiligen Trainer*in einzureichen.
  • Bei der Zuwendung für Honorartrainer*innen ist neben dem Verwendungsnachweis ein Stundennachweis sowie ein Tätigkeitsbericht des/der Trainer*in einzureichen.

Frank Schlizio

Abteilungsleiter Leistungssport

Rechtliche Grundlage