Förderung
Leistungssportförderung
Im Mittelpunkt der Förderung stehen die Landesfachverbände, Berliner Sportvereine mit Bundesliga-Mannschaften und die Berliner Kadersportler/-innen.
Leistungssportförderung der Landesfachverbände
Auf der Grundlage der Bewertung innerhalb des Leistungssport- Förderkonzeptes des Landessportbundes Berlin werden insbesondere die Landesfachverbände gefördert, die erfolgreich bei der Ausbildung der Athleten/-innen von der Talentsuche/Talentförderung bis zum Bundeskader arbeiten. Voraussetzung ist eine Jahresplanung der vorgesehenen Leistungssportmaßnahmen
LANDESSPORTBUND BERLIN E. V. (BVB L)
BESONDERE VERWENDUNGSRICHTLINIEN FÜR DIE GEWÄHRUNG
VON ZUWENDUNGEN FÜR DEN LEISTUNGSSPORT
Aufgrund der Nummer 2 der Allgemeinen Verwendungsrichtlinien für die Verwendung von Zuwendungen aus der Zweckabgabe an die DKLB-Stiftung werden nachstehende Besondere Verwendungsrichtlinien erlassen:
1. Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung
(1.1) Der LSB kann aus Mitteln der DKLB-Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Grundlage seines Leistungssportförderungskonzeptes Zuwendungen gewähren für
- Trainingslager für Kadersportler sowie sonstige Trainingslehrgänge in Sonderfällen,
- Reisekosten für herausragende nationale und internationale Wettkämpfe,
- Anschaffung von Sportgeräten, Materialien und Sportausrüstungsgegenständen für den Leistungssport,
- sonstige Leistungssportförderungen, bei denen eine besondere Notwendigkeit besteht.
- Trainer mit Anstellung beim Verband
- Honorartrainer
(1.2) Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Sportorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel.
2. Zuwendungsempfänger
(2.1) Zuwendungen können die durch das für Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen des Landessportbundes Berlin erhalten.
3. Zuwendungsvoraussetzungen
(3.1) Eine Bewilligung erfolgt nur, wenn der Antragsteller sich am Leistungssportförderungskonzept des Landessportbundes beteiligt und für die Maßnahme die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Mit dem Zuwendungsantrag ist ein detaillierter Finanzierungsplan sowie sonstige eventuell zur Prüfung notwendigen Unterlagen vorzulegen. Vereinsanträge bedürfen der Befürwortung der zuständigen Mitgliedsorganisationen des LSB
4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
(4.1) Die Zuwendung wird zur Deckung des Fehlbedarfs der Ausgaben unter Berücksichtigung sportfachlicher Kriterien gewährt.
(4.2) Für Trainer mit Anstellung beim Verband beträgt der Zuschuss maximal 80% der Gesamtausgaben.
(4.3) Für Honorartrainer beträgt der Zuschuss 12,50 €/Std. (60 Min.) / höchstens jedoch 500,00 € im Monat.
5. Antrags- und Bewilligungsverfahren
(5.1) Die Sportorganisation beantragt die Zuwendung vor Einleitung der Maßnahme mittels Antragsvordruck beim LSB bis zum 15.12. des Vorjahres. Bei Einzelmaßnahmen muss der Antrag 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
(5.2) Der Antrag ist zu erläutern und bedarf bei Vereinen der Befürwortung der zuständigen Mitgliedsorganisation.
(5.3) Der Landessportbund Berlin bewilligt die Zuwendung nach diesen Besonderen Verwendungsrichtlinien für den Bewilligungszeitraum, der das jeweilige Kalenderjahr umfasst.
(5.4) Die Allgemeinen Verwendungsrichtlinien für die Verwendung von Zuwendungen aus der Zweckabgabe an die DKLB-Stiftung und die Besonderen Verwendungsrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für den Leistungssport sind Bestandteile des Bewilligungsschreibens.
6. Auszahlung
(6.1) Der LSB zahlt die Zuwendung an die Sportorganisation erst aus, wenn diese sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreibens einverstanden erklärt hat und die Einverständniserklärung beim LSB eingegangen ist.
(6.2) Zuwendungen für die Leistungssportförderung (Jahresplanung der Verbände) werden zu 80% nach Vorliegen des sportfachlichen Berichts des Vorjahres ausgezahlt. Die restlichen 20% werden nach Vorliegen eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises ausgezahlt.
(6.3) Zuwendungen für Einzelmaßnahmen werden nach Durchführung und Vorliegen eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises ausgezahlt.
(6.4) Zuwendungen für Trainer im Leistungssport (mit Anstellung beim Verband / Honorartrainer) werden in 4 Teilbeträgen ausgezahlt. Vorraussetzungen zur Auszahlung sind das Vorliegen der Kopien des Arbeitsvertrages / Honorarvertrages sowie der Dienstanweisung sowie eine Bestätigung des Verbandes, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wurde.
7. Nachweis der Verwendung
(7.1) Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens zum 15. Oktober des Bewilligungsjahres nachzuweisen. Die Auszahlung der restlichen 20% erfolgt nach Vorliegen des ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises. Die Verwendung der Zuwendung bei Einzelmaßnahmen ist spätestens 4 Monate nach Durchführung der Maßnahme nachzuweisen. Von dieser Regelung können in Ausnahmefällen abweichende Abrechnungstermine vorgegeben werden. Es wird regelmäßig ein einfacher zahlenmäßiger Verwendungsnachweis zugelassen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, ohne Vorlage von Belegen, Unterlagen und Verträgen.
(7.2) Für Trainer im Leistungssport (Trainer mit Anstellung beim Verband / Honorartrainer) ist die Verwendung bis 31.01. des Folgejahres nachzuweisen. Dafür sind Kopien des Lohnkontos sowie ein Sachbericht vorzulegen. Für Honorartrainer sind die Stundennachweise, Honorarzahlungen und ein Sachbericht einzureichen.
8. Allgemeine Verwendungsrichtlinien
(8.1) Neben diesen Besonderen Verwendungsrichtlinien gelten die Allgemeinen Verwendungsrichtlinien für die Verwendung von Zuwendungen aus der Zweckabgabe an die DKLB-Stiftung in der jeweils gültigen Fassung.
9. Inkrafttreten
(9.1) Die Besonderen Verwendungsrichtlinien sind ab 22.06.2011 gültig.
Bundesliga
Gefördert werden können Mannschaften der 1. Bundesliga, die ein Hohes Leistungsniveau in der Bundesliga und bei internationalen Vergleichen nachweisen. Die Einbindung in das Leistungssportkonzept des jeweiligen Landesfachverbandes wird vorausgesetzt.
LANDESSPORTBUND BERLIN E. V.
BESONDERE VERWENDUNGSRICHTLINIEN FÜR DIE GEWÄHRUNG VON
ZUWENDUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG VON BUNDESLIGAVEREINEN
Aufgrund der Nummer 2 der Allgemeinen Verwendungsrichtlinien für die Verwendung von Zuwendungen aus der Zweckabgabe an die DKLB-Stiftung werden nachstehende Besondere Verwendungsrichtlinien erlassen:
- Zuwendungszweck und Gegenstand der Förderung (1.1) Der LSB kann aus Mitteln der DKLB-Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Grundlage seines Leistungssport-Förderungskonzeptes Zuwendungen für die Teilnahme und Vorbereitung am Spielbetrieb der 1. Bundesliga gewähren. Sofern der Zuwendungsempfänger neben dem Bundesligabetrieb zusätzlich die Qualifikation zur Teilnahme am europäischen Wettbewerb erlangt, können die Kosten anteilig berücksichtigt werden. (1.2) Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der LSB entscheidet gegenüber den Sportorganisationen aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der im LSB-Haushalt vorgesehenen Mittel.
- Zuwendungsempfänger (2.1) Zuwendungen können die durch das für Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen mit einer Mannschaft, die der 1. Bundesliga angehören, erhalten.
- Zuwendungsvoraussetzungen (3.1) Eine Bewilligung erfolgt nur für eine Maßnah-me, deren Gesamtfinanzierung einer Saison gesichert ist. Daneben sind neben der Zuwendung des LSB aus Mitteln der DKLB-Stiftung andere Einnahmen in angemessener Höhe zur Deckung des Gesamtetats nachzuweisen. Zuwendungen werden nur den Sportorganisationen bewilligt, deren Bundesliga- Etat (Ausgaben/Einnahmen) bis zu max. € 1 Mio. je Saison ausweist.
- Art und Umfang, Höhe der Zuwendung (4.1) Die Zuwendung wird zur Deckung des Fehlbedarfs der Ausgaben des Bundesligaspielbetriebes gewährt und unter Berücksichtigung sportfachlicher Kriterien (Leistungsniveau der Bundesliga im internationalen Vergleich, erreichte Platzierung der Vorsaison) auf einen Höchstbetrag von € 25.000,00 begrenzt. Ergibt sich ein Fehlbetrag von weniger als € 2.500,00 erfolgt keine Bezuschussung.
- Antrags- und Bewilligungsverfahren (5.1) Die Sportorganisation beantragt die Zuwendung mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bundesliga-Saison beim LSB auf von diesem herausgegebenen Vordrucken. (5.2) Dem Antrag ist ein Bundesliga-Etat (Finanzierungsplan) beizufügen, der alle Einnahmen und Ausgaben enthalten muss, die mit dem Bundesliga-Spielbetrieb im Zusammenhang stehen. Die Einzelansätze des Bundesliga-Etats sind so zu erläutern, dass deren Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar sind. Der Antrag ist über die zuständige Mitgliedsorganisation zu leiten; diese äußert sich gutachterlich. (5.3) Der LSB bewilligt die Zuwendung nach diesen Besonderen Verwendungsrichtlinien für den Bewilligungszeitraum, der die Bundesliga-Saison einschließlich Vorbereitungszeit umfasst. (5.4) Die Allgemeinen Verwendungsrichtlinien für die Verwendung von Zuwendungen aus der Zweckabgabe an die DKLB-Stiftung und die Besonderen Verwendungsrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Bundesligavereinen sind Bestandteile des Bewilligungsschreibens.
- Auszahlung (6.1) Der LSB zahlt die Zuwendung auf Anforderung der Sportorganisation erst aus, wenn diese sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreibens einverstanden erklärt hat und die Einverständniserklärung beim LSB eingegangen ist.
- Nachweis der Verwendung (7.1) Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens 2 Monate nach Ablauf der Bundesliga-Saison nachzuweisen. Es wird regelmäßig ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis entsprechend dem Bundesligaetat, ohne Vorlage von Belegen, Unterlagen und Ver-trägen.
- Allgemeine Verwendungsrichtlinien (8.1) Neben diesen Besonderen Verwendungsricht-linien gelten die Allgemeinen Verwendungsrichtlinien für die Verwendung von Zuwendungen aus der Zweckabgabe an die DKLB-Stiftung in der jeweils gültigen Fassung.
- Inkrafttreten (9.1) Die Besonderen Verwendungsrichtlinien sind ab 22.06.2011 gültig.
Sporthilfe
Gefördert werden insbesondere international erfolgreiche Berliner Kadersportler/-innen (D/C-C-Kader, um die finanziellen Belastungen bei der Ausübung ihres Leistungssports zu mindern.
Antragsverfahren für die Vergabe der Berliner Sporthilfe
Zuschüsse können auf Antrag des/der Athleten/Athletin gewährt werden für Trainingslager, Lehrgänge, Sportmaterialien u.ä. Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen, der über den zuständigen Fachverband an die Laufbahnberater des OSP-Berlin einzureichen ist. Die Stellungnahme des OSP's entfällt bei nichtolympischen Sportarten. Der Antrag ist kurz zu begründen und muss eine Aufstellung der Kosten enthalten, die für den/die Athleten/in anfallen.
Voraussetzungen zur Gewährung von Zuschüssen sind:
- Zugehörigkeit zum D/C oder C-Kader (in Ausnahmefällen auch A und B-Kader)
- Zugehörigkeit und Startberechtigung für einen Berliner Verein in der jeweiligen Sportart/Disziplin
- Erreichte Leistungen bei den internationalen Wettkampfhöhepunkten
- Verdienst unter 35.000,00 € (brutto) jährlich
- Anerkennung der nationalen und internationalen Dopingbestimmungen
- Befürwortung durch den zuständigen Fachverband und die Laufbahnberater des Olympiastützpunktes Berlin (entfällt bei nichtolympischen Sportarten)
Der Ausschuss für die Vergabe der Berliner Sporthilfe entscheidet über die vorliegenden Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Der/die Antragsteller/in erhält eine Bewilligung und rechnet diese innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Maßnahme unter Einreichung des Abrechnungsvordruckes und der Originalbelege mit Zahlungsnachweis ab. Der Zuschuss wird nach Prüfung auf das Konto des/der Antragstellers/in überwiesen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Für Rückfragen stehen im LSB-Berlin Frau Schneider Tel.: 030/ 30 002 - 153 und im Olympiastützpunkt die Laufbahnberater Tel.: 9717 - 2664 zur Verfügung.
Jugendwettkämpfe
Gefördert werden Zuwendungen in Form von Zuschüssen für die Durchführung von herausragenden nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendwettkampfsport in Berlin.
Richtlinien für die Förderung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendwettkampfsport als pdf-Datei
Sportjugendtrainer
Der LSB Berlin unterstützt mit der Bezuschussung für lizenzierte Übungsleiter die Vereine dabei, für qualitativ hochwertige Sportangebote in allen Altersklassen und Sportarten sorgen zu können.
Das Antragsformular (wird im August vom LSB an alle bisher teilnehmenden Vereine versandt) für die Bezuschussung von hauptberuflichen Trainern im Kinder- und Jugendsport muss bis zum Ende der ersten Oktoberwoche des laufenden Kalenderjahres für das nächste Kalenderjahr beim LSB Berlin eingehen. Nur so ist es möglich, die im Verein tätigen lizenzierten Trainer/Übungsleiter zu erfassen. Die Grundlagen der Zuwendungsgebung sind in den "Richtlinien für die Bezuschussung von Übungsleitern" ab Punkt 4.2 zu finden.
Für Rückfragen steht im LSB-Berlin Frau Lucke Tel.: 030/ 30 002 - 126 zur Verfügung.
Richtlinien für die Förderung von hauptberuflichen Trainern mit Schwerpunkt im Kinder- und Jugendsport als pdf-Datei