Queere Menschen – auch aus dem organisierten Sport – wurden bis 1994 nach Gesetz für einvernehmliche homosexuelle Handlungen bestraft (nach den Paragrafen 175, 175a StGB bzw. 151 StGB-DDR). Diese Verfolgung (strafrechtlich wie auch gesellschaftlich) war und ist in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig.

Die verfolgten Menschen leiden bis heute noch häufig unter den Folgen – sei es aufgrund einer Verurteilung (mit Inhaftierung), beruflicher oder gesundheitlicher Benachteiligung. Wir raten allen betroffenen Sportler*innen, sich an das Bundesministerium für Justiz zu wenden und einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen.

Alle Informationen des Bundesministeriums für Justiz gibt es HIER ALS DOWNLOAD