Förderungen können Sportvereine erhalten, die durch die für den Sport zuständige Senatsverwaltung als förderungswürdig anerkannt sind und dem LSB die Gemeinnützigkeit durch Vorlage des gültigen Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheides mit dem Zweck „Förderung des Sports“ nachgewiesen haben.

Alle Vereine müssen seit 2014 in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registriert sein, nur dann können Förderungen bewilligt werden.

Die Zuwendungsempfänger müssen dem Grundsatz des Subsidiaritätsprinzips gerecht werden und zeitgemäße Mitgliedsbeiträge erheben.

Die Förderprogramme des Landessportbunds Berlin basieren im Wesentlichen auf Zweckerträgen der Lotto-Stiftung Berlin für den Sport, der Fördervereinbarung “Zukunftssicherung Sport”, den Zuwendungsprogrammen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

 

Für sportliche Zwecke erhält der Landessportbund Berlin (LSB) Zuwendungen aus der Zweckabgabe der DKLB. Der LSB ist berechtigt, diese Zuwendungsmittel zur Erfüllung bestimmter Zwecke an seine Mitgliedsorganisationen und deren Vereine weiterzugeben.

Die Mitgliedsorganisationen können vom LSB ermächtigt werden, Zuwendungsmittel an ihre Mitglieder (Sportvereine) weiterzugeben.

Die Weitergabe ist nur an solche Empfänger zulässig, die vom zuständigen Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt sind, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Jens Krüger

Abteilungsleiter Finanzen und Service
Stellvertretender Direktor

Was gefördert wird:

  • Der LSB unterstützt Anschaffung fair gehandelter Sportartikel (z. B. Sportbälle, Sportbekleidung, sonstige Sportgeräte) und fördert Maßnahmen im Themenbereich Nachhaltigkeit. Anträge in Höhe von bis zu 7.500€ möglich.

Wer wird gefördert:

  • Mitgliedsorganisationen des LSB Berlin (Landesfachverbände, Bezirkssportbünde) und Sportvereine mit sportlicher Förderungswürdigkeit

Ziel:

  • Sportvereine und Sportverbände mit ihren Mitgliedern für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisieren

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung

Höhe der Eigenmittel:

  • mind. 50 %

Sonstige Hinweise:

  • Ziel ist die Beschaffung von Sportbällen, sonstigen Sportgeräten und Sportbekleidung aus sozial nachhaltiger Produktion in den Herstellungsländern
  • Unterstützung von Maßnahmen, die Vereinsmitglieder für das Themenfeld nachhaltiger Beschaffung sensibilisieren sollen

Antragsfrist(en):

  • ganzjährige Antragsstellung
  • Antrag: mindestens 1 Woche vor Beginn der Maßnahme

Auszahlungsverfahren:

  • Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt, nach sorgfältiger Prüfung der Anträge, nach Bedarf der Antragsteller*innen im entsprechenden Kalenderjahr

Nachweisverfahren:

  • Die Verwendung der Zuwendung ist spätestens 2 Monate nach Abschluss der Zuwendungsmaßnahme oder nach vereinbarter Terminsetzung im Rahmen der Abrechnung (Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis) nachzuweisen

 

Hier gibt es weitere Informationen und die benötigten Formulare

David Kozlowski

Leiter Stabsstelle Grundsatzfragen, Sportinfrastruktur und Nachhaltigkeit

Janine Endres

Referentin Sportinfrastruktur und Nachhaltigkeit

Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz) kann die für den Sport zuständige Senatsverwaltung (Bewilligungsbehörde) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen in Form von Zuschüssen für die Beschäftigung von haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitern gewähren.

Zuwendungen können nur die als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen erhalten.

Bei der Bezuschussung werden nur Übungsleiter berücksichtigt, die eine sportinterne Ausbildung mit Erfolg absolviert haben: 

Diplom-Trainer, Fußball-Lehrer, lizenzierte Trainer-A, Fußball-Trainer-A, lizenzierte Trainer-B, Fußball-Trainer-B, lizenzierte Fachübungsleiter, sonstige lizenzierte Übungsleiter.

Bei der Bezuschussung werden nur Übungsleiter berücksichtigt, deren Übungsleiterausweise im Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) Gültigkeit besitzen und die beim LSB oder beim Berliner Fußball-Verband registriert sind.

 

Was gefördert wird:

  • Bezuschussung der Übungsleiterentgelte, zur Förderung qualitativ hochwertiger Sportarten in allen Altersklassen und Sportarten

Wer wird gefördert:

  • Förderungswürdige Berliner Sportvereine

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung
  • Fördersumme des Senats (Stand 2023): 3.461.000 €
  • Es wird ein Zuschuss zu dem von der Sportorganisation gezahlten Übungsleiter*innenentgelt für die volle Zeitstunde (Übungsstunde) gewährt
    • Diplom-Trainer*in, Fußball-Lehrer*in, Trainer*in A, Fußball-Trainer*in A
    • Trainer*in B, Fußball-Trainer*in B, Übungsleiter*in, Fachübungsleiter*in

Höhe der Eigenmittel:

  • Es wird ein Zuschuss zu dem von der Sportorganisation gezahlten Übungsleiter*innenentgelt gewährt. Die Ausgaben müssen mindestens der Höhe des ausgezahlten Zuschusses entsprechen.

Sonstige Hinweise:

  • Förderungswürdig anerkannte Sportorganisation
  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung

Antragsfrist(en):

  • 31.10. des laufenden Kalenderjahrs für das nächste Kalenderjahr

Auszahlungsverfahren:

  • Der LSB zahlt die Förderung erst aus, wenn die Sportorganisation sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreiben einverstanden erklärt hat und die Einverständniserklärung beim LSB eingegangen ist. Danach erfolgen die Auszahlungen bedarfsgerecht in Teilbeträgen:
    • Im Monat Mai des jeweiligen Haushaltsjahres in Höhe von 50 %
    • Im Monat September des jeweiligen Haushaltsjahres in Höhe von 30 %
    • Die Restemittel (20 %) werden nach Einreichung und Prüfung der Verwendungsnachweise im darauf folgenden Jahr überwiesen

Nachweisverfahren:

  • Die Verwendung der Förderung ist spätestens bis Ende Februar (Folgejahr) dem LSB nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Mindestens folgende Angaben müssen enthalten sein:
    • Name ÜL, Lizenznummer, gültig bis (Monat/Jahr)
    • Anzahl der geleisteten Übungsstunden , Tatsächlich gezahltes Übungsleiter*innenentgelt
    • Gesamtbetrag der Förderung
    • Die bereits erhaltene Förderung
    • Der noch zu überweisende Restbetrag bzw. zurückzuzahlende Betrag
  • Bei Förderungen über 25.000 € sind mit dem Nachweis die Originalbelege (Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen vorzulegen.

Philippe Euler

Sachbearbeiter Vereinsentwicklung

Was gefördert wird:

  • Aufbau und die Verbesserung der Online Präsenz
  • digitale Vereinsverwaltung und Vereinsmanagement
  • digitale Veranstaltungs-/Terminplanung (z. B. Trainings, Wettkämpfe, Events etc.)
  • eine interne digitale Vereinskommunikation
  • digitale Wettkampfplanung und Durchführung
  • digitale Mess- und Wertungssysteme
  • digitale Sportgeräte
  • Systeme zur Durchführung von digitalen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • digitale Grundsysteme (Server, Cloudsysteme etc.)
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Aufbau und das Angebot digitaler Vereinsangebote

Wer wird gefördert:

  • förderungswürdige Berliner Sportvereine und Sportverbände

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung bis max. 14.000 € Netto-Projektsumme

Fördersumme des Senats (Stand 2023):

  • 335.000 €

Höhe der Eigenmittel:

  • min. 25 %

Sonstige Hinweise:

  • kein Projektbeginn vor Antragsstellung

Antragsfrist(en):

  • ganzjährig jeweils bis spätestens zum 31. Oktober
  • Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Einverständniserklärung innerhalb von 14 Tagen an den LSB

Auszahlungsverfahren:

  • Auszahlung der Zuwendung nach fristgerechtem Eingang der Einverständiserklärung und erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises durch den LSB.

Nachweisverfahren:

  • Die zweckgebundene Verwendung der Fördersumme ist bis 8 Wochen nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch zum 31.12. des Förderjahrs mittels Abrechnungsformular und Sachbericht (Protokolle, Flyer, Presseberichte usw.) nachzuweisen.
  • Der LSB hält sich eine stichprobenartige Originalbelegprüfung vor.

Ansprechperson:

Marina Pfennig

Assistentin des Abteilungsleiters und der Abteilung Finanzen und Service

E-Mail: fp.digitalisierung@lsb-berlin.de

Tel.: (+49 30) 30002-120

 


 

Was gefördert wird:

  • Generationen-/ Familiensport
  • Kooperationen/ Netzwerkarbeit
  • Vielfalt und Gleichstellung
  • Trendsportarten/ Outdoorsport
  • Sportgeräte/ Ausstattung

Wer wird gefördert:

  • Vereine bis 1.500 Mitglieder

Finanzierungsart(en):

  • Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 1.000 €

Fördersumme des Senats (Stand 2023):

  • Vereinsentwicklung insgesamt 287.000 € plus 102.000 € für die Zielgruppe Kinder/ Jugendliche und Frauen

Höhe der Eigenmittel:

  • keine

Sonstige Hinweise:

  • kein Maßnahmenbeginn vor Antragsstellung
  • kein bestehendes Regelangebot
  • keine Finanzierung von Qualifizierungsangeboten

Antragsfrist(en):

  • ganzjährig jeweils bis spätestens zum 31. Oktober
  • Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Einverständniserklärung innerhalb von 14 Tagen an den LSB

Auszahlungsverfahren:

  • Auszahlung der Zuwendung nach fristgerechtem Eingang der Einverständiserklärung beim LSB

Nachweisverfahren:

  • Die sachgerechte Verwendung der Fördersumme ist bis 8 Wochen nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch zum 31.12. des Antrags- und Förderjahrs mittels Abrechnungsformular, einfacher Belegliste und Sachbericht (Protokolle, Flyer, Einladungsschreiben, Presseberichte usw.) nachzuweisen.
  • Der LSB hält sich eine stichprobenartige Originalbelegprüfung vor.

 

Kim Gödeke

Referentin Vereinsentwicklung

Was gefördert wird:

  • Strukturentwicklung
  • Modernisierung
  • Erschließung von Sporträumen
  • Sportartenentwicklung/ Trendsportarten
  • Sportgroßgeräte

Wer wird gefördert:

  • Förderungswürdige Berliner Sportvereine und Sportverbände

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung bis max. 16.000 €

Fördersumme des Senats (Stand 2023):

  • Vereinsentwicklung insgesamt 287.000 € plus 102.000 € für die Zielgruppe Kinder/ Jugendliche und Frauen

Höhe der Eigenmittel:

  • 25%

Sonstige Hinweise:

  • kein Projektbeginn vor Antragsstellung
  • keine Ersatzanschaffung/Instandsetzung/Personalkostenförderung/Kleidung
  • keine Finanzierung von Qualifizierungsangeboten
  • Je nach Antragshöhe ist das Einholen von Angeboten verpflichtend:
    • Ab 750 € wird ein Angebot und ein weiteres Vergleichsangebot je Position benötigt
    • Ab 2.500 € werden ein Angebot und zwei Vergleichsangebote je Position benötigt

Antragsfrist(en):

  • ganzjährig jeweils bis spätestens zum 31. Oktober
  • Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Einverständniserklärung innerhalb von 14 Tagen an den LSB

Auszahlungs- und Nachweisverfahren:

  • Auszahlung der Zuwendung nach fristgerechtem Eingang der Abrechnungsunterlagen (Formular, Sachbericht, ggf. Belegkopien)

Nachweisverfahren:

  • Die sachgerechte Verwendung der Fördersumme ist bis 8 Wochen nach Abschluss des Projekts, spätestens jedoch zum 31.12. des Antrags- und Förderjahrs mittels Abrechnungsformular und Sachbericht (Protokolle, Flyer, Einladungsschreiben, Presseberichte usw.) nachzuweisen.
  • Der LSB hält sich eine stichprobenartige Originalbelegprüfung vor.

Kim Gödeke

Referentin Vereinsentwicklung

Was gefördert wird:

  • 50% einer halben Personalstelle (20 Stunden) für einen Einsatz in min. einem der folgenden Förderschwerpunkte:
    • Strukturentwicklung sozialer Knotenpunkte
    • Trendsportarten für einen Bewegten Kiez
    • Kommunikationsstrukturen im Kiez
    • Erschließung neuer Zielgruppen
    • Netzwerkarbeit und Kiezhilfe

Wer wird gefördert:

  • Förderungswürdige Berliner Sportvereine und Sportverbände

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung bis max. 15.000 €
  • Fördersumme des Senats (für 2024): 360.000 €, sodass zwei Stellen je Bezirk gefördert werden können 

Höhe der Eigenmittel:

  • mind. 50 %

Sonstige Hinweise:

  • kein Dienstbeginn vor Antragstellung
  • Überprüfung des Beschäftigungsverhältnisses auf Besserstellungsverbot
  • starke Motivation Netzwerke und Strukturen auch außerhalb des eigenen Vereins zu schaffen
  • keine Sachkostenförderung

Antragsfrist(en):

  • Interessenbekundung bis 31.10. des Vorjahres möglich, Antragsstellung nach Prüfung
  • Rücksendung der rechtsverbindlich unterschriebenen Einverständniserklärung innerhalb von 14 Tagen an den LSB

Auszahlungsverfahren:

  • Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt nach Eingang der Einverständniserklärung beim LSB in gleichmäßigen Raten über das Förderjahr verteilt

Nachweisverfahren:

  • Die zweckgebundene Verwendung der Zuwendung ist bis spätestens 31.01. des Folgejahres mittels Abrechnungsformular (inkl. Lohnjournal) und Sachbericht (Protokolle, Flyer, Presseberichte) zu belegen.

Kim Gödeke

Referentin Vereinsentwicklung

Was gefördert wird:

  • Personalausgaben für die Beschäftigung von hauptberuflichen Verwaltungskräften in Sportvereinen

Wer wird gefördert:

  • Sportvereine mit 1.000 - 1.499 Mitgliedern (Mini-Job-Basis) und
    • ab 1.500 Mitgliedern mit 1 Vollzeitstelle / oder 2 Teilzeitstellen
    • Ab 5.000 Mitgliedern mit 2 Vollzeitstellen / oder 4 Teilzeitstellen

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung
  • Fördersumme des Senats (Stand 2023): 1.219.000 €
  • Es wird eine Förderung in Höhe von 40 % der anfallenden Personalausgaben der hauptberuflichen Verwaltungskräfte gewährt, höchstens jedoch 12.000 € bei einer/einem vollbeschäftigten Mitarbeitenden im Bewilligungszeitraum

Höhe der Eigenmittel:

  • 60 %

Sonstige Hinweise:

  • Förderungswürdig anerkannte Sportorganisation
  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung
  • Die Gesamtkosten der Vollzeitstelle dürfen 87.000€ nicht übersteigen

Antragsfrist(en):

  • 31.10. des laufenden Kalenderjahrs für das nächste Kalenderjahr

Auszahlungsverfahren:

  • Der LSB zahlt die Förderung erst aus, wenn die Sportorganisation sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreiben einverstanden erklärt hat und die Einverständniserklärung beim LSB eingegangen ist. Danach erfolgen die Auszahlungen bedarfsgerecht in zwei gleichen Raten in den Monaten Juni und Oktober

Nachweisverfahren:

  • Die Verwendung der Förderung ist spätestens zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums nachzuweisen:

Philippe Euler

Sachbearbeiter Vereinsentwicklung

Die Sportjugend Berlin kann aus Mitteln der DKLB-Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel zur Förderung des Kinder- und Jugendsports Zuwendungen für nachstehende Zwecke gewähren: 

 

  • Modellmaßnahmen für Breiten- und Freizeitsportangebote, Sportschnupperangebote, Trendsportarten; Ehrenpreise und Ehrengaben für Sportveranstaltungen, 
  • Sportmaterial im Rahmen von Förderprogrammen, Projekten und Wettbewerben der Sportjugend Berlin, 
  • Bewegungserziehung im Vorschulalter – Förderung des Aufbaus neuer Kleinkinderabteilungen und Eltern-Kind-Gruppen bzw. Erweiterung bestehender Spiel- und Bewegungsangebote für Kleinkinder, 
  • Feriensportkurse für offene Angebote der Sportorganisationen in den Sommerferien, 
  • sportfachliche Lehrarbeit (Lehrgänge und Seminare).  

 

Hier geht es zu den Förderprogrammen der Sportjugend

Der LSB kann aus Mitteln der DKLB-Stiftung im Rahmen der verfügbaren Mittel Zuwendungen in Form von Zuschüssen für die Durchführung von herausragenden nationalen (wie z.B. Deutsche Meisterschaften oder Pokalendspielen) und internationalen Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendwettkampfsport in Berlin gewähren. 

Zuwendungen können die durch das für Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannten Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes Berlin erhalten. 

Für die erfolgreiche Umsetzung des Leistungssportkonzeptes braucht es das Zusammenwirken des Landessportbundes Berlin, des Olympiastützpunktes Berlin, der Spitzensport- und Landesfachverbände, der Berliner Vereine, des Landes Berlin und vieler weiterer Partner.

Berlin verfügt über eine hervorragende Infrastruktur für den olympischen und paralympischen Leistungssport. Dazu gehören:

  • Trainings- und Wettkampfstätten mit hoher Funktionalität,
  • gut entwickelte Eliteschulen des Sports mit kurzen Wegen zu den Trainingsstätten,
  • ein Leistungsportverbund der Hochschulen,
  • Angebote für eine leistungssportgerechte Berufsausbildung und
  • Netzwerke für den Leistungssport in der Wirtschaft, Kultur und anderen gesellschaftlichen Bereichen.

 

Hier geht es zu den Förderprogrammen im Bereich Leistungssport

Frank Schlizio

Abteilungsleiter Leistungssport

Was gefördert wird:

  • Der LSB unterstützt die Umsetzung von niedrigschwelligen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten, die eine Teilhabe von Menschen mit Fluchterfahrung erleichtern sollen. Es werden sowohl Zuschüsse für Personal als auch für Sachkosten gefördert.

Wer wird gefördert:

  • förderungswürdige Mitgliedsorganisationen und deren förderungswürdige Mitgliedsvereine

Ziel:

  • Erleichterte Teilhabe von Menschen mit Fluchterfahrung an Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten

Finanzierungsart(en):

  • Vollfinanzierung

Höhe der Eigenmittel:

  • -

Sonstige Hinweise:

  • Die Obergrenze für Material- und Sachkosten werden für jedes Haushaltsjahr neu festgelegt. Förderfähig sind Ausgaben für Sportmaterialien, Ausgaben für Werbung, um die Zielgruppe auf das Angebot aufmerksam zu machen, Sportkleidung sowie eine ggf. vorgeschriebene Schutzausrüstung für Menschen mit Fluchterfahrungen, die im Verein verbleibt und von mehreren Personen benutzt wird
  • Es werden nur DOSB-Lizenzen gefördert.
  • Die Personalkosten richten sich nach dem Grad der Qualifikation der betreuenden Personen.

Antragsfrist(en):

  • ganzjährige Antragsstellung
  • Antrag: mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme

Auszahlungsverfahren:

  • Die Festlegung der Förderungshöhe erfolgt nach Prüfung des Antrags
  • Die Zuwendungen werden in Abhängigkeit des Bewilligungszeitraums in Raten ausgezahlt

Nachweisverfahren:

  • Ein Zwischenbericht, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, ist bis zum 31.07. des Kalenderjahres einzureichen

 

Hier geht es zum Internetauftritt von Sportbunt - Vereine leben Vielfalt!

Was gefördert wird:

  • Zusammenarbeit mit professionellen systemischen Coaches, um sich für die Herausforderungen der Zukunft wappnen zu können

Wer wird gefördert:

  • Verbands- und Vereinsvorstände von Sportverbänden und -vereinen

Ziel:

  • Schaffung und Weiterentwicklung von professionellen Strukturen in Sportvereinen und Sportverbänden

Finanzierungsart(en):

  • Fehlbedarfsfinanzierung

Höhe der Eigenmittel:

  • 30 %

Sonstige Hinweise:

  • Förderungswürdig anerkannte Sportorganisation
  • Zeitgemäße Vereinsbeiträge
  • Es werden keine Abteilungsvorstände gecoacht

Antragsfrist(en):

  • -

Auszahlungsverfahren:

  • Der Landessportbund Berlin zahlt die Förderung aus, wenn die zu fördernde Organisation sich mit dem Inhalt des Bewilligungsschreibens einverstanden erklärt hat, die Einverständniserklärung beim Landessportbund Berlin eingegangen ist und die Prüfung des Verwendungsnachweises inklusive Sachbericht durch den Landessportbund Berlin erfolgte

Nachweisverfahren:

  • zahlenmäßiger Verwendungsnachweis
  • Sachbericht

Die beteiligten Vereinsvorstände werden von erfahrenen Coaches in moderierten Klausurtagungen in ihrer Vereinsführung begleitet und in kreativen Szenarien zur Weiterentwicklung motiviert.

  1. Der Vereinscoach ist Prozessbegleiter*in und Berater*in. Er gibt Input und Anreize und bietet den Rahmen für eine offene, ehrliche Kommunikation und damit ein Forum für ein positives, optimistisches Arbeitsklima
  2. Visionen werden vom Vorstand bzw. von Vereinsmitgliedern eigenständig formuliert
  3. Für spezielle Fragestellungen (z.B. Steuern und Finanzierung) steht dem Coach der LSB Expertenpool zur Verfügung
  4. Unterstützung/Optimierung der Ehrenamtsarbeit
  5. Hilfestellung bei Problemen, die ein Vorankommen blockieren
  6. Langfristige Qualitätsverbesserung

Im gesamten Coaching-Prozess geht es auch darum, eine positive Stimmung und Optimismus im Verein zu verbreiten. Erarbeitet werden u. a. Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Ehrenamtsförderung.

_ögliche Fragen dafür sind:

  • Wie können wir Engagementpotenzial möglichst nachhaltig und gewinnbringend für den Verein/Verband und den/die (potenzielle/n) ehrenamtliche/n Mitarbeiter abrufen?
  • Wie können Mitarbeiter*innen inspiriert und langfristig im Verein gehalten werden?

  1. Jeder förderungswürdige Sportverein/Sportverband des Landessportbundes Berlin ist teilnahmeberechtigt
  2. Vorausgesetzt wird Eigeninitiative und Motivation und damit auch die Verpflichtung jedes teilnehmenden Vereines/Verbandes, die Coaching-Termine verbindlich wahrzunehmen
  3. Wir bitten um Verständnis, dass bei Mehrspartenvereinen keine Abteilungsvorstände isoliert gecoacht werden können
  4. Zielgruppe ist jeweils der Gesamtvorstand, gern unter Hinzunahme der Abteilungsleitungen

Das Vereinscoaching ist als Stufenmodell modular aufgebaut. Es werden jeweils zehn Stunden bewilligt. Hiervon zahlt der Verein die ersten drei Stunden direkt an den Coach, die weiteren sieben Stunden finanziert der Landessportbund Berlin. Der derzeitige Stundensatz beträgt 60 € netto. 

Danach entscheiden Verein und Coach/Coachin gemeinsam über das Fortführen des Prozesses. Insgesamt können fünf Mal jeweils sieben Coaching-Stunden durch den LSB bezuschusst werden. Darüber hinausgehende Leistungen des/der Coaches/Coachin sind vom Verein individuell zu vereinbaren und abzurechnen.

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, bevor Sie sich entschließen, am Vereinscoaching teilzunehmen:

  • Wie ist unser Verein aufgestellt (Mitglieder, Sparten, Vorstand, Ehrenamtliche Mitarbeiter, Altersdurchschnitt)?
  • Vor welchen Herausforderungen im Ehrenamt stehen wir als Verein momentan – was ist die größte Herausforderung? Welche Strategien gibt es bisher, diese zu meistern?
  • Wie sieht bei uns im Verein die Ehrenamtsförderung aus?
  • Rekrutieren wir ehrenamtliche Mitarbeiter zielgruppenspezifisch? Machen wir Unterschiede in der Ansprache von Jugendlichen, jungen Erwachsenen, älteren Erwachsenen sowie Männern und Frauen?
  • Zu welchem Ergebnis soll das Vereinscoaching führen, damit wir als Verein zufrieden sind?
  • Warum möchten wir an einem Vereinscoaching teilnehmen?
  • Haben wir eine Vision für unseren Verein?

 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir werden sehen, was wir für Sie tun können!