Steuerliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben

Gemeinnützige Sportvereine müssen bei der Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben vier Steuerbereiche, auch Sphären genannt, beachten: 

  • Ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb - Sportliche Veranstaltungen oder Sonstige Zweckbetriebe
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Dabei muss berücksichtigt werden, dass alle Einnahmen entsprechend der Tätigkeitsbereiche zugeordnet werden müssen.
Die mit den Einnahmen zusammenhängenden Aufwendungen (Ausgaben, Kosten) sind dort einzuordnen, wo auch die dazugehörigen Einnahmen erfasst werden.

 

IDEELLER BEREICH

Einnahmen

  • Mitgliedsbeiträge
  • Aufnahmegebühren
  • Umlagen
  • Ersatzleistungen (z.B. für nicht geleistete Arbeitsstunden)
  • Zuschüsse / Fördermittel
  • Spenden
  • Schenkungen, Erbschaften

Ausgaben

  • Kosten des ideellen Sportbetriebes
  • Honorare (Trainer, ÜL, Betreuer, Helfer)
  • Löhne / Gehälter
  • Aufwandsentschädigungen / Auslagenersatz
  • Kosten des Spielbetriebes, Turniere ohne Eintrittsgelder
  • Sportgeräte / Sportkleidung
  • Wettkampfkosten
  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Verwaltungs- und Betriebskosten
  • Raummieten und -pachten
  • Kosten der Mitgliederverwaltung
  • Vereinszeitung / Internet (ohne Werbeanteile)
  • Sportlerehrungen
  • Vereinsjubiläen (keine geselligen Veranstaltungen)
  • Investitionen / Renovierung / Instandhaltung
  • Beiträge, Gebühren, Versicherungen
  • Kosten der Mitgliederbetreuung
  • Tilgungen / Zinsen
  • Sonstige Kosten

 

VERMÖGENSVERWALTUNG

Einnahmen

  • Miet- und Pachteinnahmen für Vereinsheim, Sportanlage usw.
  • Zinseinnahmen aus Sparguthaben, Wertpapieren
  • Einnahmen aus der Vergabe von Rechten (Werbung, Verkauf, Vermarktung)
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Vermögen (Grundstück, PKW, Wertpapier, Sportgeräte)

Ausgaben

  • Kosten die mit der Vermietung oder Verpachtung in Zusammenhang stehen
  • Grundbesitzabgaben
  • Energiekosten
  • Instandhaltungen
  • Pflege und Wartung
  • Gebäude-, Haftpflichtversicherung und Schornsteinfeger
  • Zinsaufwendungen für Darlehen (im Zusammenhang mit Herstellung oder Anschaffung)
  • Zinsen und Gebühren für Girokonten, Depot usw.
  • Kosten für Vertragsabschluss zu Vergabe von Rechten
  • Aufwendungen, die mit dem Verkauf von Vermögen zusammenhängen (Anzeigen usw.)

 

ZWECKBETRIEB "SPORLICHE VERANSTALTUNGEN"

Einnahmen

  • Eintrittsgeld für Sportveranstaltungen
  • Kurs- und Teilnahmegebühren von Mitgliedern und Nichtmitgliedern
  • Start- und Meldegelder für Wettkämpfe, Läufe, Turniere, Spiele usw.
  • Sportreisen, bei denen wesentlicher und notwendiger Bestandteil die sportliche Betätigung ist
  • Fernseh- und Rundfunkhonorare
  • der Verkaufserlös des Programms bei Veranstaltungen
  • Ausbildungsentschädigungen (sog. Ablösesummen)

Ausgaben

  • Kosten für die o.g. Sportveranstaltungen (Sportler, Trainer, Schiedsrichter, Platz sowie für den Spielbetrieb)
  • ÜL und Trainer für Kurse sowie die damit zusammenhängenden Kosten
  • Kosten für Wettkämpfe, Läufe, Turniere, Spiele usw. wie Genehmigungen, Streckenposten, Zeitnahme, Urkunden usw.
  • Kosten der Sportreise für Fahrt, Unterkunft, Sport vor Ort
  • Kosten für Vertragsgestaltung mit Fernsehen und Rundfunk
  • Herstellkosten für Programmhefte

 

ZWECKBETRIEB, SONSTIGER

Einnahmen

  • Vermietung auf kurze Dauer (stundenweise) von Sportanlagen an Vereinsmitglieder oder andere steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine) für deren steuerbegünstigte Zwecke
  • Vereinszeitschriften oder Vereinsinfomaterial ohne Werbung
  • Verkauf von Vereinsabzeichen (keine Fanartikel) an Mitglieder
  • Lotterien und Ausspielungen, wenn diese von den zuständigen Behörden genehmigt sind und der Erlös nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet wird
  • Brauchtumspflege, soweit dies ein Satzungszweck ist

Ausgaben

  • Kosten der Sportanlagen, die vermietet werden (siehe oben) - evtl. anteilig nach Belegungsstunden die Kosten aufteilen
  • Herstellkosten der Vereinszeitung ohne Werbung
  • Kosten für die Vereinsabzeichen
  • Kosten für Lotterien und Ausspielungen (Sachpreise - Ankauf für Tombola)
  • Kosten für Brauchtumspflege

 

WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEB

Einnahmen

  • Verkauf von Speisen und Getränken
  • Einnahmen aus dem selbst bewirtschafteten Vereinsheim, der Vereinsgaststätte, einem Kiosk usw.
  • Eintrittsgelder für gesellige Veranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder
  • Verkauf von Sportartikeln
  • Verkauf von Fanartikeln
  • Werbeeinnahmen für Werbung auf dem Platz, der Bande, der Spielfläche, der Wände, den Sportgeräten, auf den Trikots oder der Sportkleidung, in Vereinszeitschriften oder Programmheften, wenn der Verein aktiv an der Werbung teilnimmt
  • Vermietung von Sportanlagen und/oder Sportgeräten an Nichtmitglieder stundenweise
  • Veranstaltungen von Basaren, Straßenfesten, Trödelmärkten usw.

Ausgaben

  • Einkauf von Speisen und Getränken
  • Genehmigungen, Verpackungen, Geschirr, Gläser, Besteck
  • Bierleitungsreinigung, Kosten für Grill usw.
  • Kosten des Vereinsheims, der Gaststätte, des Kiosk
  • Energiekosten, Versicherungen, Instandhaltungen, Pflege, Wartung
  • GEZ, Premiere/sky o.ä., GEMA
  • Kosten der geselligen Veranstaltung
  • Musik, Darbietungen, GEMA, Künstler, Personal f. Bedienung, Reinigung, Dekoration, Werbung f Veranstaltung usw.
  • Ankauf der Sportartikel und Kosten für Verkauf
  • Ankauf der Fanartikel 
  • Herstellkosten der Werbung
  • Kosten, die mit Vermietung von Sportanlagen an Nichtmitglieder stundenweise zusammenhängen
    (evtl. nach Belegungsplan zeitanteilig umrechnen).
  • Kosten von Basaren, Straßenfesten, Trödelmärkten
  • Genehmigungen, Werbung

Diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit! Sie kann dennoch als Orientierung für die Zuordnung der Kosten z.B. im Jahresabschluss dienen.

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