Sind die Mitglieder eines Vereins - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr mit der Rechtsform ihres Vereins einverstanden und wollen sie ihren e.V. in eine andere Rechtsform umwandeln, ist dies nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) ...
Normalerweise ist nach einer Ausgliederung mit Neugründung der neue Verein daran interessiert, dass er unter den gleichen Bedingungen seinen Sportbetrieb fortführen kann (Übernahme Finanzen, Sportgeräte, Sportstätte usw.).