Mitgliederversammlungen sind nicht öffentlich. Das ergibt sich schon aus der Bezeichnung der Versammlung (für Mitglieder). Außenstehende haben demzufolge kein Recht auf Teilnahme.

Eine Aufnahmegebühr ist eine Sonderform des Vereinsbeitrages. Eine Aufnahmegebühr  kann daher nur erhoben werden, wenn ...

Neben den regulären Vereinsbeiträgen kann die Vereinssatzung auch festlegen, dass zusätzlich für bestimmte Zwecke Umlagen erhoben werden können.

Wie regelt man in der Satzung oder Beitragsordnung den persönlichen Arbeitseinsatz der Mitglieder? Ist dafür eine Satzungsgrundlage erforderlich? Muss der Arbeitsumfang geregelt werden?

Über zeitgemäße und für den Verein notwendige Mitgliedsbeiträge ist schon oft geschrieben worden und wird es sicher auch zukünftig noch. Dennoch gibt jede Beitragserhöhung immer wieder Anlass ...

Mitgliedsbeiträge können sowohl in Geldleistung als auch als Sachleistung erfolgen, wobei es unerheblich ist, ob es sich um wiederkehrende oder einmalige Beiträge handelt.

Die Verjährung von (rückständigen) Mitgliedsbeiträgen ist im § 195 BGB geregelt. Für die Verjährung gilt ab dem 02.01.2002 folgende Regelung: ...

Es besteht keine rechtliche Grundlage für die zwingende Erhebung von Vereinsbeiträgen. Nur kann kaum ein Verein ohne Beiträge existieren, da immer irgendwelche Kosten anfallen - und wenn es nur Briefmarken sind.

Der Vereinsbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle eines Sportvereins. Der regelmäßige und pünktliche Eingang dieser Gelder kann daher für den Verein von existentieller Bedeutung sein.

Eine oft gestellte Frage betrifft die Beitragsschulden von bedingt geschäftsfähigen Minderjährigen (7 – 18 Jahre). Auch wenn die Eltern dem Vereinsbeitritt durch ihre Unterschrift zugestimmt haben und üblicherweise auch selbst die Beiträge für den Jugendlichen bezahlen ...

Viele Vereine wollen die Verwaltung erleichtern und streben daher an, dass alle Mitgliedsbeiträge per Bankeinzug auf das Vereinskonto gelangen.

Gemäß § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO) steuerlich abzugsfähig.

Das BGB-Vereinsrecht kennt nur die Satzung des Vereins (§ 25 BGB), Vereinsordnungen sind nach dem Gesetz nicht vorgesehen (diverse Muster befinden sch am Ende der Datei!).