Sie möchten endlich mal wieder mit ein wenig Sport beginnen, den elenden Rückenschmerzen den Kampf ansagen oder einen wohltuenden Ausgleich zum Alltag finden?
Dann sind Sie beim Gesundheitssport genau richtig! Denn hinter Gesundheitssport verbirgt sich mehr als Hockergymnastik und Medizinbälle – er ist vielfältig, gemeinschaftlich, macht Spaß und hält bzw. macht natürlich gesund!
Allgemeine Bewegungsförderung |
Präventionssport |
Rehabilitationssport |
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gesundheitsorientierter Breitensport |
dient der Vorbeugung von Krankheiten und Beschwerden |
dient der Wiederherstellung der sportlichen Leistungsfähigkeit nach Erkrankungen |
sportartspezifisch und -übergreifend |
i.d.R. sportartunspezifisch |
i.d.R. sportartunspezifisch |
bezuschussungsfähig |
verordnungspflichtig & Kostenübernahme durch Krankenkasse |
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Beispiele:Wandern, Walking, Radfahren u.v.m. |
Beispiele: Rückenschule, Wirkbelsäulengymnastik, Pilates |
Beispiele: Herzsport, Gymnastik, Sport nach Krebs |
Finden Sie hier Ihr passendes Sportangebot.
Gern können Sie auch unsere kostenlose Gesundheitssport- oder Seniorensportbroschüre bestellen!
Gemäß § 20 SGB V können die gesetzlichen Krankenkassen die Teilnahme an Präventionssportangeboten fördern, indem sie die Kursgebühr eines zertifizierten Kurses anteilig oder vollständig übernehmen.
Hierzu müssen Sie nach der Teilnahme an einem Kurs bei Ihrer Krankenkasse eine Teilnahmebescheinigung einreichen, aus der die Höhe der Kursgebühren sowie die Teilnahmebestätigung durch den/die Anbieter/in (z.B. Sportverein) hervorgeht.
Ob ein Präventionssportangebot von der Krankenkasse förderungsfähig ist, prüft die sog. "Zentrale Prüfstelle Prävention" (ZPP). Sportvereine haben die Möglichkeit in Verbindung mit dem Qualitätssiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ bestimmte Kurse zertifizieren zu lassen.
Diese Kurse erfüllen folgende Qualitätskriterien:
Rehabilitationssport umfasst alle Angebote, die nach oder bei bereits eingetretener Erkrankung (z.B. Herzerkrankungen, Rückenerkrankungen, Krebs) Folge- bzw. Spätschäden verhindern sowie ein erneutes Auftreten einer Erkrankung vermeiden sollen.
Die Kosten werden dabei vom zuständigen Kostenträger (z.B. der Krankenkasse) übernommen, wenn Sie eine ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport erhalten haben und das Sportangebot in einer anerkannten Rehasportgruppe stattfindet.
Wenn Sie weitere Fragen haben und weiterführende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachverbände.