Der Senator für Inneres und Sport, Andreas Geisel, hat grünes Licht für die Änderungen im „Rettungsschirm für den gemeinnützigen Sport“ gegeben.
Folgende Änderungen treten rückwirkend in Kraft:
1. Förderung von zusätzlich durch die Corona-Pandemie entstandenen Kosten
a. Zusätzliche Personalkosten für Übungsleiter/-innen werden mit 50%, maximal 6,25 € je Stunde gefördert
b. Zusätzliche Hygienekosten werden mit 100% gefördert. Hierzu gehören:
• Kosten für Desinfektionsmittel
• Kosten für Masken
• Kosten für Beschilderungen
• Kosten für Lüftungsgeräte
• Sonstiges
c. Kosten für Corona-Tests werden mit 100%, maximal 210,- € je Test, gefördert.
2. Erhöhung der Förderung für Vereine, die besonders hohe Einnahmeverluste zu beklagen haben
a. Die Höchstförderung in der Stufe 8 wurde auf mindestens 33% des Gesamtschadens erhöht.
2. Für Verbände: Erhöhung des Freibetrags der freien Rücklage
a. Der Freibetrag in der freien Rücklage wurde auf 5,00 € je Mitglied erhöht.
Folgende Dokumente zur Antragsstellung finden Sie hier auf unserer Homepage:
Rettungsschirm Vereine
• Formular „Rettungsschirm - zusätzliche Kosten“
• Formular „Rettungsschirm - Einnahmeverluste“
• Anleitung Formular „Rettungsschirm - zusätzliche Kosten“
• Anleitung Formular „Rettungsschirm - Einnahmeverluste“
Rettungsschirm Verbände
• Formular „Rettungsschirm - zusätzliche Kosten“
• Formular „Rettungsschirm - Einnahmeverluste“
• Anleitung Formular „Rettungsschirm - zusätzliche Kosten“
• Anleitung Formular „Rettungsschirm - Einnahmeverluste“
Für Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich unter Beachtung der unten genannten Kriterien per E-Mail an das Rettungsschirm-Team des LSB Berlin:
Bitte hinterlassen Sie:
• Vereinsname und LSB-Vereinsnummer bzw. Verbandsname und LSB-Verbandsnummer
• Name eines/-r Ansprechpartners/-in
• Telefon- oder Handynummer
• ggf. Ihre Fragen/Problemstellungen