Versicherungsschutz für Ehrenamtliche
Während Übungsleiter und Angestellte in Sportvereinen und –verbänden schon immer über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzlich unfallversichert waren, wurde dieser Versicherungsschutz ab dem 01.01.2005 auch auf die Ehrenamtlichen ausgeweitet.
Diesen Schutz gibt es aber nicht zum Nulltarif. Der Deutsche Olympische Sportbund und die Landessportbünde haben intensive Gespräche mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) geführt, um ein vergleichbares Beitragsniveau zu anderen Ehrenamtsträgem zu erreichen. Dieses beläuft sich im Jahr 2021 auf einen Jahresbeitrag von 4,70 EUR pro Person (ohne Gewähr). Dieser Beitrag ist von den Vereinen/Verbänden selbst zu entrichten und wird durch die VBG jeweils zu Beginn eines Jahres für das vergangene Jahr erhoben.
Dieser Versicherungsschutz wurde ab dem Jahr 2009, neben den satzungsgemäß gewählten ehrenamtlichen Funktionsträgern, auch auf beauftragte Ehrenamtsträger mit Funktionen, z.B. als Schieds-, Kampf- oder Linienrichter bzw. als Projektleiter o.ä. ausgeweitet.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte das offizielle Formular, das Sie bei der VBG bekommen.
Der Versicherungsschutz der VBG unterscheidet sich von der Unfallversicherung des LSB Berlin bei der Feuersozietät Berlin-Brandenburg dadurch, dass die Leistungen zweifelsfrei umfangreicher sind. Nachfolgend sollen sie kurz erläutert werden.
Die Höhe der Versicherungsleistungen kann hier nicht genannt werden, da diese im Schadensfall individuell berechnet wird und von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Einkommen bzw. den Rentenansprüchen abhängt.
1. Die medizinische Rehabilitation
Ziel: Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Gesundheit des Verletzten. Ist dies nicht möglich, kann als Ziel auch die weitgehende Minderung von Verletzungsfolgen definiert werden, die dem Verletzten ein so weit wie möglich beschwerdefreies Leben ermöglichen soll.
In Absprache mit allen Beteiligten - dazu zählen neben dem Verletzten selbst die Familie, die Ärzte, Krankenhäuser, und Pflegeeinrichtungen - wird vom Reha-Dienst ein Gesamt-Rehabilitationsplan erstellt. Das Leistungsspektrum umfasst zudem Empfehlungen über besondere Heilverfahren und bestmögliche Therapien. Das Reha-Management kümmert sich auch um die Vermittlung von Spezialkliniken und ambulanten Therapien bis hin zur Terminvereinbarung für stationäre Aufenthalte und steht bei Anschlusstherapien dem Verletzten unterstützend zur Seite.
2. Berufliches Reha-Management
Ziel: Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Ist dies nicht möglich, kann als Ziel auch die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess durch Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen definiert werden. Wichtigstes Ziel ist es, dem Verletzten eine sinnvolle Tätigkeit zu ermöglichen, die ihn in die Lage versetzt, für seinen Lebensunterhalt weitgehend selbst sorgen zu können.
Der Reha-Dienst berät die Verletzten vor Ort und unterstützt sie bei der Lösung der beruflichen Probleme. Im Vordergrund steht dabei die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes, bei Bedarf die Suche eines neuen Arbeitsplatzes und bei Eignung die Förderung einer selbstständigen Tätigkeit. Die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten werden berücksichtigt und der Verletzte während der Einarbeitungs- und Umschulungsphase kontinuierlich begleitet.
3. Unfallrente
Die Unfallrente wird ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem auch die gesetzliche Rente gezahlt wird.
Die Leistung wird nicht auf Invaliditätsentschädigungen der Sportversicherung oder anderer privater Unfallversicherungsträger angerechnet.
4. Hinterbliebenenversorgung
Zur Hinterbliebenenvorsorgung wird zusätzlich zur versicherten Todesfallsumme der Sportversicherung eine Leistung von Euro 20.000 gezahlt. Wenn unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, wird je Kind eine Leistung von Euro 5.000 erbracht.
Die Hinterbliebenenversorgung wird nur an diejenigen Angehörigen des Verstorbenen gezahlt, die Anspruch auf eine Witwen- und Waisenrente einer gesetzlichen Rentenversicherung oder bzw. einergleich gestellten, privaten Rentenversicherung haben.
5. Pflege
Ziel: Optimale Pflege und Betreuung für Verletzte, die auf Grund des Unfalles dauernd pflegebedürftig sind.
Erfahrene Pflegekräfte und medizinische Berater des Reha-Dienstes klären in Gutachten den Pflegeumfang, die Bereiche Grundpflege, Behandlungspflege, aktivierende Pflege und Betreuungspflege. Bei Bedarf wird eine Neuorganisation der Pflegesituation empfohlen. Hierzu gehört auch die Beschaffung angestellter Pflege- bzw. Pflegefachkräfte, die Vermittlung von Pflegeinstitutionen mit entsprechenden Kostenvergleichen, Pflegehilfsmittelversorgung sowie Hinweise zu Sonderpflegeeinrichtungen für Schwerstverletzte.
6. Soziales Reha-Management
Ziel: Der Verletzte soll umfassend dabei unterstützt werden, aus seiner durch die Behinderung oft hervorgerufenen Isolation herauszukommen und Aktivitäten selbstständig aufzunehmen.
Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Verbesserung der technischen Situation am Arbeitsplatz und im Haushalt und der Erhöhung der Mobilität des Verletzten. Die Beratung des Reha-Dienstes über die vielfältigen technischen Hilfsmittel am Arbeitsplatz kann die Chance auf berufliche Rehabilitation deutlich erhöhen. Beratung zu Maßnahmen der häuslichen Organisation, notwendiger Haushaltshilfen und der technischen Einrichtungen soll ein weitgehend selbstständiges Leben ermöglichen.
Kontakte zu Gesundheitssportvereinen und Selbsthilfegruppen sollen die Einbindung des Verletzten in das sportliche Umfeld und die Reintegration in den eigenen Verein unterstützen. Auch hier steht die Beratung des Reha-Dienstes über die individuellen Möglichkeiten im Vordergrund, zu der auch die Beratung über die behindertengerechte Gestaltung eines sinnvollen Urlaubes und die Vermittlung geeigneter Reiseveranstalter gehört.
7. Mobilität
Ziel: Der Verletzte soll umfassend dabei unterstützt werden, seine durch die Behinderung hervorgerufene fehlende Mobilität zu überwinden.
Der Reha-Dienst berät über geeignete Mobilitätshilfen wie Rollstühle und umgebaute Kraftfahrzeuge, prüft die Angebote, bewertet die Qualität, untersucht die Einsatzmöglichkeiten, ermöglicht die Nutzung von Sonderkonditionen des Anbieters und gibt Unterstützung bei der Beschaffung.
8. Wohnungshilfe
Ziel: Dem Verletzten soll eine behindertengerechte, kostengünstige Wohnraumnutzung ermöglicht werden. Das Ziel soll in erster Linie durch die Anschaffung von Wohnungseigentum, in zweiter Linie durch Umbau vorhandenen Wohnungseigentums erreicht werden.
Die Leistung erfolgt zusätzlich zu Leistungen anderer gesetzlicher oder privater Versicherungsträger oder Beihilfeeinrichtungen. Erbringen andere gesetzliche oder private Träger ähnliche oder gleiche Leistungen, übernimmt der Reha-Dienst die Koordination. Die Leistung ist auf Euro 250.000 begrenzt.
Antrag auf freiwillige Versicherung für ehrenamtlich Tätige (Pkt. 4 in der Menüleiste)