Schlüsselverlust
Es passiert leider immer wieder, dass Schlüssel von Sportstätten verloren gehen oder sogar gestohlen werden. Wer haftet dafür?
Die Übernahme der Schlüsselverantwortung ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag für die Sportstätte. Die Berliner Bezirksämter fordern deshalb ausreichenden Versicherungsschutz auch für den Fall, dass Schlüssel abhanden kommen.
Bei Abschluss solcher Nutzungs(Schlüssel)-Verträge sollten die Vereine allerdings aufpassen. Bevor man einen Schlüsselvertrag unterschreibt, sollte man erfragen (und das evtl. im Vertrag fixieren lassen), welche Nutzungsebenen die Schließanlage hat und zu welcher Ebene der Hallenschlüssel gehört. Üblicherweise gehört er zur untersten Ebene, so dass es nicht erforderlich ist, die gesamte Anlage auszutauschen.
Für den Fall, dass der Verein Schadenersatz leisten muss, kann er (vorausgesetzt, es liegt kein Vorsatz vor) die Haftpflichtversicherung des LSB Berlin in Anspruch nehmen. Diese regelt die Schadenersatzansprüche, wenn sie berechtigt sind.
Auszug aus dem LSB-Versicherungsvertrag:
4. Abhandenkommen fremder Schlüssel
4.1 Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) und Codekarten (soweit sie Schlüsselfunktion haben), die sich regelmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
4.2 Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
4.3 Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. wegen Einbruchs).
4.4 Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 100.000 Euro.
4.5 Von jedem Schaden hat der Versicherte 50 Euro selbst zu tragen.
Reicht der Versicherungsschutz über den LSB-Vertrag nicht aus, kann der Verein individuell "aufstocken". Dazu wenden Sie sich bitte an den Versicherungsmakler des LSB Berlin:
defendo Assekuranzmakler GmbH
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Frau Regine Bandermann
Tel: 030 / 37 44 29 614
regine.bandermann@defendo-assekuranzmakler.de
www.defendo-assekuranzmakler.de