Schadensanzeige Haftpflicht
Wer anderen Personen oder Gegenständen schuldhaft Schäden zufügt, ist nach dem Gesetz (§ 823 BGB) zum Schadenersatz verpflichtet. Um nicht selbst für den Schaden aufkommen zu müssen, kann man eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Landessportbünde Berlin und Brandenburg haben das für ihre Verbände und deren Mitgliedsvereine bei der Feuersozietät Berlin-Brandenburg getan. Der neue Rahmenvertrag gilt ab dem 01.07.2014.
Vor einer Schadensregelung durch die LSB-Versicherung muss aber geprüft werden, ob anderweitiger Versicherungsschutz (Privathaftpflicht, Fahrzeughaftpflicht, Bootshaftpflicht usw.) beim Verursacher (Sportler oder Verein) besteht. Dieser müsste dann zuerst in Anspruch genommen werden (Subsidiaritätsprinzip).
Besteht keine solche Versicherung oder die eigene kann den Schaden nicht regulieren, wird der Vorgang der LSB-Versicherung übergeben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Anspruch für berechtigt oder unberechtigt halten.
A Voraussetzung für eine Schadensregelung ist, dass der Geschädigte Ansprüche stellt.
B Als Anlagen fügen Sie bitte bei:
- Bei Beschädigung von Gegenständen oder Sportgeräten die Kopie der Reparaturrechnung bzw. bei Neuanschaffung der Kaufrechnung. Bei Personenschäden die Forderung auf Schadenersatz.
- Sollte abzusehen sein, dass die Reparatur oder Neuanschaffung beschädigter Gegenstände erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, vorab die Bestätigung eines Fachbetriebes (Werkstatt, Sportausrüster usw.), über die Höhe der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungssumme. Sollte sich der Gegenstand nicht mehr reparieren lassen eine Bestätigung des Totalschadens mit fachlicher Begründung. Wenn möglich, aussagefähige Fotos vom Schaden beifügen. Ein autorisierter Gutachter wird durch die Versicherung im Bedarfsfall selbst beauftragt und durch diese auch bezahlt.
- Wenn der Geschädigte den Schaden selbst repariert, wird der Nachweis der verwendeten Materialien (Rechnungen/Quittungen) sowie eine Auflistung der durchgeführten Arbeiten mit Anzahl der Arbeitsstunden beigefügt.
- Falls durch den Geschädigten eine Anzeige bei der Polizei erfolgt sein sollte, eine Kopie des Schreibens von der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Sollte der Geschädigte einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, sollten Sie zu dessen Schreiben keine Stellungnahme abgeben sondern lediglich mitteilen, dass Sie den Vorgang der LSB-Versicherung übergeben haben und er seine Forderungen gegenüber dieser geltend machen möchte. Teilen Sie ihm die Adresse der Feuersozietät und die LSB-Versicherungsnummer mit.
Geben Sie keine Schuldanerkenntnisse ab. Ist eine Schuld Ihrerseits oder seitens Ihres Vereins zu erkennen, so wird der Schaden gegenüber dem Anspruchsteller reguliert.
Ist diese Schuld für Sie und den Versicherer hingegen nicht zu erkennen, so wird der Versicherer die Kosten zur Abwehr des unberechtigten Anspruches übernehmen. Beides gehört zum Versicherungsschutz!
Hier die Adresse mit der Versicherungsnummer:
Feuersozietät Berlin-Brandenburg
Am Karlsbad 4-5
10785 Berlin
Vers.-Nr.: H-900-6682
C Alle Unterlagen (sowie, falls erfolgt, eine Kopie des Schreibens an den Rechtsanwalt) schicken Sie bitte grundsätzlich an:
defendo Assekuranzmakler GmbH
Ackerstr. 29
10115 Berlin
Schadensanzeige Haftpflicht LSB-Berlin
Das Formular nach dem Ausfüllen am PC bitte ausdrucken, original unterschreiben und per Post abschicken