Erwachsene Sportler ohne Trainer
Eine Trainingsgruppe mit nur erwachsenen Vereinsmitgliedern hat vorübergehend oder auch für längere Zeit keinen Übungsleiter / Trainer. Wie verhält es sich mit der Aufsichtspflicht und dem Versicherungsschutz?
Das Erfordernis der Aufsichtspflicht seitens des Vereins existiert nicht, da diese nur Minderjährigen gegenüber zu gewährleisten ist.
Der Versicherungsvertrag des Landessportbundes Berlin mit der Feuersozietät Berlin-Brandenburg verlangt nicht, dass bei Trainingsstunden und Wettkämpfen ein Übungsleiter oder Trainer anwesend ist. Es kann also auch ein ganz "normales" Mannschaftsmitglied die Aufgabe der Anleitung und Koordination übernehmen, die Mannschaft könnte sich aber auch gänzlich allein sportlich betätigen. Diese Konstellation trifft man häufig bei sog. Freizeitsportgruppen an, die keinen Wert auf eine fachliche Betreuung legen sondern lediglich gemeinschaftlich ihren Sport betreiben wollen.
Der Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht) wird dadurch nicht beeinträchtigt, da sich dieser allein durch die Mitgliedschaft im Verein begründet.