Vereinsname
Bei der Wahl des Vereinsnamens gilt grundsätzlich, dass dieser zumindest im Bereich des zuständigen Amtsgerichts einmalig sein muss, so dass keine Verwechselungsgefahr besteht.
Will der Verein darüber hinaus auch überregional tätig sein, sollte er den Namen möglichst so wählen, dass ein Bezug zur Region, der Stadt oder dem Stadtbezirk usw. besteht. Dadurch wird eine Verwechselung mit anderen Vereinen ausgeschlossen.
Bevor der Name festgelegt wird, kann man sich auch bei seinem zuständigen Amtsgericht erkundigen bzw. Einsicht in das Vereinsregister nehmen.