Unterschied Satzung / Ordnungen
Welche Unterschiede bestehen zwischen Satzungen und Ordnungen?
Das BGB-Vereinsrecht kennt nur die Satzung des Vereins (§ 25 BGB), Vereinsordnungen sind nach dem Gesetz nicht vorgesehen.
In der Rechtsprechung ist jedoch seit vielen Jahren anerkannt, dass ergänzend zur Satzung, es als Ausfluss der Vereins- und Satzungsautonomie des Vereins (Art. 9 GG) zulässig ist, wenn ein Verein im Rang unterhalb der Satzung sog. Vereinsordnungen erlässt, die Regelungen für das Vereinsleben enthalten können. Vereinsordnungen dürfen aber die Satzung nur ergänzen, können aber keine Regelungen enthalten, die zwingend der Satzung vorbehalten sind. Ordnungen dürfen also der Satzung nicht widersprechen, weitergehende oder einschränkende Regelungen enthalten.
Nach der Rechtsprechung des BGH müssen alle „wesentlichen Grundentscheidungen“ des Vereinslebens zwingend in der Satzung geregelt werden (Wesentlichkeitsgrundsatz).
Es ist also nicht zu beanstanden, wenn Vereine neben der Satzung noch Vereinsordnungen haben, sofern deren Inhalte den vorgenannten Grundsätzen entsprechen.
Satzung und Vereinsordnungen haben also – vereinsrechtlich gesehen – unterschiedliche Rechtsqualität, sind aber im Innenverhältnis zu den Mitgliedern gleichermaßen verbindlich.
Da die rechtlichen Anforderungen unterschiedlich sind, werden Satzung und Ordnungen auch unterschiedlich behandelt:
- nur die Satzung wird in das Vereinsregister eingetragen, nicht die Ordnungen (Regelfall)
- die Satzung kann nach dem Gesetz nach § 33 Abs.1 S. 1 BGB nur mit einer qualifizierten Mehrheit der abgegebenen Stimmen durch die Mitgliederversammlung geändert werden; da für Ordnungen eine gesetzliche Regelung fehlt, kann die Satzung das Verfahren der Änderung einer Ordnung frei festlegen, sodass eine Ordnung, z. B. durch einfachen Beschluss des Vorstands, geändert werden kann.
Die Satzung muss dem Amtsgericht und dem Finanzamt vorgelegt werden, Ordnungen dagegen grundsätzlich nicht, es sei denn, sie haben steuerrechtliche Auswirkungen.
Es ist also ein gravierender Unterschied, ob man von der Satzung oder von einer Ordnung spricht.