Mustersatzung Förderverein
Fördervereine stellen zivilrechtlich keine Sonderform des Vereins dar. Es handelt sich um "gewöhnliche" Vereine im Sinn des BGB. Für Satzung, Mitgliedschaft, Vorstand usw. gelten keine Sonderregelungen.
Typische Fördervereine unterstützen z.B. andere Vereine, Kindergärten und Schulen, Universitäten oder Forschungseinrichtungen u.v.a.m.
Die Anerkennung von Fördervereinen als gemeinnützig stellt eine Ausnahme vom Prinzip der Unmittelbarkeit der Mittelverwendung dar. Ein Verein, der die satzungsgemäße Aufgabe hat, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke eines anderen Vereins, z.B. eines Sportvereins, zu beschaffen, kann dennoch gemeinnützig tätig sein, obwohl er selbst keinen gemeinnützigen Zweck erfüllt (§ 58 Nr. 1 AO). In welcher Form die Mittel weitergegeben werden, spielt keine Rolle. Es kann sich dabei um Geldzuwendungen, Sachmittel oder andere wirtschaftliche Vorteile handeln. Richtig eingesetzt können Fördervereine eine große Unterstützung für eine Organisation sein. Die Unterstützung bzw. Förderung muss dabei nicht in erster Linie monetärer Natur sein, aber die Umsetzung vieler Maßnahmen verlangt natürlich auch finanzielle Mittel.
Sowohl der geförderte Verein als auch der Förderverein können die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer jeweils getrennt in Anspruch nehmen und können somit durch entsprechende Verteilung der Einnahmen beide die Freigrenzen ausschöpfen. Die Gründung eines Fördervereins ermöglicht somit, das Doppelte an steuerfreien Einkünften zu erzielen.
Ein Förderverein muss sich nicht darauf beschränken, Spendengelder zu sammeln und diese weiterzuleiten. Er kann neben seiner Sammeltätigkeit auch einen steuerpflichtigenwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Um dabei den Status der Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, ist allerdings folgendes zu beachten:
- Sind die Spendeneinnahmen und Mitgliedsbeiträge eines Fördervereins höher als die Einnahmen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ist davon auszugehen, dass die steuerbegünstigten Tätigkeiten die eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten überwiegen. Gegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit besteht grundsätzlich kein Bedenken.
- Sind Spendeneinnahmen und Mitgliedsbeiträge niedriger als die Einnahmen aus dem steuerpflichtig wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ist dies für den Förderverein gemeinnützigkeitsschädlich, wenn die Tätigkeit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dem Förderverein das Gepräge gibt. Neben dem Verhältnis der Einnahmen aus den beiden Bereichen wird als zusätzliches Kriterium auch der zeitliche Umfang der jeweiligen Tätigkeit herangezogen.
- Damit der Satzungszweck, einen gemeinnützigen Verein im satzungsmäßigen Bereich zu fördern, verwirklicht wird, ist es außerdem erforderlich, dass auch der Förderverein seine Mittel zeitnah dem zu fördernden Verein zuwendet.
Der geförderte Verein erhält die Zuwendungen des Fördervereins im ideellen Bereich, die dadurch keine steuerpflichtigen Einnahmen für diesen darstellen.
Der geförderte Verein muss die empfangenen Gelder zeitnah für steuerbegünstigte Zwecke verwenden. Verwendet er die Mittel im Bereich seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder für andere nicht begünstigte Zwecke (z.B. bezahlte Sportler), verliert er seine Gemeinnützigkeit.
Oft beschweren sich Vereinsvertreter des geförderten Vereins, dass zwar ein Förderverein existiert aber irgendwie keine richtige Wirkung zu erkennen ist. Dies liegt mitunter daran, dass die Führung des Fördervereins nicht aktiv genug ist. Nach der Anfangseuphorie über die Idee, fängt die eigentliche Arbeit aber erst an. Und dies geschieht meist abseits des geförderten Vereins und des Sportbetriebs, was für die Motivation der Förderer oft schwierig ist.
Ein weiterer Gefahrenpunkt für den Förderverein liegt in dem "Hineinregieren" in den geförderten Verein. Wenn Vertreter des Fördervereins das Gefühl haben, dass die Mittel nicht wirkungsvoll genug verwendet werden, kann daraus der Versuch erwachsen, auf die Führung des geförderten Vereins Einfluss zu nehmen. Durch die Besetzung von einzelnen Vorstandsfunktionen im Förderverein durch Mitglieder des geförderten Vereins und regelmäßige Treffen zwischen beiden Vorständen können solche Probleme gemindert werden.
Das Hauptproblem vieler Fördervereine im Sport: der Verein hat kein eigenes Leben. Es bedarf der aktiven Betreuung von Förderern und Mitgliedern, der Gewinnung weiterer Unterstützer und der Kreation eines eigenständigen Profils. Es ist daher sehr wichtig, dass es bei Sportveranstaltungen usw. eine enge Zusammenarbeit und Einbindung auch des Fördervereins gibt.
Die Arbeit des Fördervereins soll eine in hohem Maße zuverlässige Unterstützungsquelle für den Sportbetrieb sein. Deshalb muss die Basis ausgebaut werden, dies geschieht durch die Akquisition neuer Unterstützer. Erste Zielgruppen sind z. B.:
• Eltern von aktiven Sportlern
• Bekannte und Freunde der vorhandenen Unterstützer
• Teilnehmer an Veranstaltungen des Fördervereins
Diese müssen am besten persönlich angesprochen werden. Das heißt, die vorhandenen Mitglieder sind zu ermutigen, in ihrem Bekanntenkreis Werbung für die Sache des Vereins zu machen und Interessenten z. B. zu einer sportlichen oder außersportlichen Vereinsveranstaltung einzuladen.
Dazu bedarf es entsprechender Informationsmaterialien, wie z. B. einem Faltblatt, einem Internetauftritt oder sogar einer Präsentation mit wichtigen Informationen zu dem Anliegen und der bisherigen Arbeit des Fördervereins.
Erst wenn die Basis des Fördervereins steht, wenn er die Voraussetzungen geschaffen hat, sich zu präsentieren und seine Ziele darzustellen, dann kann er auch daran denken, Sponsoren zu akquirieren.
Eine gute Ebene zur Werbung für den Förderverein und zur Anerkennung der aktiven Mitglieder und Förderer ist die Durchführung eigener Veranstaltungen. Dies muss nicht immer die eigenständige Weihnachtsfeier, ein Sportlerball oder sonstiges gesellschaftliches Ereignis sein. Es reicht auch, im Rahmen z. B. eines Turniers ein besonderes Angebot durch den Förderverein zu schaffen. Wichtig ist die Schaffung der Exklusivität unter dem Titel des Fördervereins.
Die Gründungsphase des Fördervereins gibt wichtige Weichenstellungen für die erfolgreiche Vereinsentwicklung.
Die wichtigen Eckpunkte sind
• das Fördervereinskonzept,
• die Gewinnung von Erstförderern,
• die Gewinnung eines Aushängeschildes und die
• offizielle Gründung.
Wie für alle Initiativen gilt es, klar zu machen, für welchen Zweck der Förderverein existiert. Hier geht es aber auch darum, schnell einen Förderkreis aufzubauen, der dem Förderverein eine finanzielle Handlungsmöglichkeit gibt.
Für einen Förderverein kann es sinnvoll sein, eine renommierte Persönlichkeit der Region zu gewinnen. Sie kann als Türöffner für weitere Unterstützung dienen. Andererseits ist es natürlich für Mitglieder des Fördervereins eventuell auch interessant, dieser Person ab und an zu begegnen.
Die Gründung eines Fördervereins läuft genauso ab, wie die eines "normalen" Vereines. Nur die Satzung muss im Paragraphen "Zweck des Vereins…" die Besonderheiten eines Fördervereins berücksichtigen. Mustersatzung für einen Förderverein