Mindestlohn

Das "Tarifautonomiestärkungsgesetz - MiLoG" (Mindestlohngesetz) schreibt ab dem 1. Oktober 2022 einen Mindestlohn für Arbeitnehmer in Höhe von 12,00 € je Stunde vor. 

Dabei fallen ehrenamtlich Tätige unter die Ausnahmeregelung. Diese betrifft:

  • Ausbilder, Übungsleiter, Trainer mit einer Vergütung im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages nach § 3 Nr. 26 EStG
  • Ehrenamtlich Tätige, die mit der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG vergütet werden

 

Mindestlohngesetz

Berliner Landesmindestlohn

Anfrage des DOSB an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Antwort des BMAS an den DOSB

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