Mindestlohn
Das "Tarifautonomiestärkungsgesetz - MiLoG" (Mindestlohngesetz) schreibt ab dem 1. Oktober 2022 einen Mindestlohn für Arbeitnehmer in Höhe von 12,00 € je Stunde vor.
Dabei fallen ehrenamtlich Tätige unter die Ausnahmeregelung. Diese betrifft:
- Ausbilder, Übungsleiter, Trainer mit einer Vergütung im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages nach § 3 Nr. 26 EStG
- Ehrenamtlich Tätige, die mit der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG vergütet werden
Anfrage des DOSB an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)