Steuererklärung / Formulare
Auch gemeinnützige Vereine müssen eine Steuerklärung ausfertigen und diese beim Finanzamt für Körperschaften I in der Regel alle drei Jahre einreichen.
Finanzamt für Körperschaften
Bredtschneiderstr. 5
14057 Berlin
Tel: 90 24 27-0
Durch diese Steuererklärung belegt der Verein, dass er die vergangenen drei Jahre gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO) tätig war. Erkennt das Finanzamt das anhand der Aufzeichnungen und des Tätigkeitsberichtes an, wird rückwirkend die Steuerbefreiung ausgesprochen (Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid). Dieser Bescheid gilt als Nachweis der Gemeinnützigkeit, der unabdingbare Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der sportlichen Förderungswürdigkeit gemäß Sportförderungsgesetz ist. Vereinen, die die Gemeinnützigkeit nicht lückenlos nachweisen können, wird für den entsprechenden Zeitraum die sportliche Förderungswürdigkeit widerrufen. Dies bedeutet in der Folgewirkung, dass evtl. erhaltene öffentliche Zuwendungen zurückgezahlt werden müssen. Dazu gehört auch die kostenfreie Inanspruchnahme öffentlicher Sportanlagen gemäß Sportanlagen-Nutzungsverordnung (SPAN).
Die Frist zur Einreichung der folgenden Steuererklärung wird in diesem Bescheid mitgeteilt und ist unbedingt einzuhalten, damit die Gemeinnützigkeit lückenlos nachgewiesen werden kann. In der Regel ist dies der 31. Juli des auf das letzte abzurechnende Steuerjahr folgenden Jahres (also der 31. Juli 2023 für die Jahre 2020-2022). Wird die Steuererklärung unter Mitwirkung eines Steuerbüros erstellt, verlängert sich diese Frist bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres (also der 29. Februar 2024 für 2023). (Artikel aus "Sport in Berlin" zum Thema)
Maßgeblich für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist die Verwirklichung des Vereinszwecks, der in Übereinstimmung mit den Forderungen der AO stehen muss und die Regelung des Vermögensanfalls bei Auflösung (Siehe: "Mustersatzung")
Elektronische Steuererklärung
Bereits seit dem Jahr 2011 ist auch für Vereine die Einreichung der Steuererklärung auf elektronischem Wege verpflichtend. Eine Registrierung in MEIN ELSTER ist hierfür erforderlich.
Für die Steuererklärung wählen Sie den Vordruck "KSt" aus, das ist die eigentliche Steuererklärung. Die bisherige "Anlage Gem" ist in den Vordruck "KSt1" integriert, den sie ebenfalls ausfüllen müssen. Gegebenenfalls sind weitere Angaben, etwa auf der Anlage GK, erforderlich.
Sind Sie als Verein Arbeitgeber, so sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Falls Sie die Steuererklärung weiterhin in Papierform erstellen, benötigen Sie folgende Unterlagen :
- GEM 1 Formular (Das ist das eigentliche Steuerformular)
- GEM 1 Anlage (In dieser Anlage muss der Verein aufführen, ob Personen Honorare bzw. Zuwendungen und in welcher Höhe bekommen haben (z.B. Übungsleiter, Trainer, Betreuer). Aufgrund dieser Liste erfolgt eine sog. Kontrollmitteilung an das Finanzamt des Empfängers.
- Jahresabschlüsse (Für die letzten drei Jahre müssen die Jahresabschlüsse - Einnahmen-Ausgaben - eingereicht werden)
- Tätigkeitsberichte (Ebenfalls für die letzten drei Jahre muss der Verein kurz erläutern, was er sportlich gemacht hat. Hier könnte der sportliche Teil des Rechenschaftsberichtes verwendet werden)
Vereine, die sich zum ersten Mal beim Finanzamt anmelden, müssen bereits nach Abschluss des ersten Kalenderjahres eine Steuererklärung einreichen und sind erst danach im Dreijahresrhythmus. Sie müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- Satzung
- Registerauszug
- Gründungsprotokoll
- Wahlprotokoll
- Vorstandsanschriftenliste
- Beitragsordnung
- Evtl. Mitgliederliste
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