Reisekostenerstattung

Für die Erstattung von Reisekosten an Vereinsmitglieder - auch Funktionsträger - gelten die einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen (EStG) sowie das Bundesreisekostenrecht (BRKG).

Durch die sehr individuelle Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles treffen wir hierzu keine pauschalen Aussagen.

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