Steuern & Gemeinnützigkeit

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Danach können rechtsfähige (ins Vereinsregister eingetragene) und nicht rechtsfähige Vereine als gemeinnützig anerkannt werden, wenn ...

Im § 3 Nr. 26 und 26a des Einkommenssteuergesetzes ist geregelt, welche Freibeträge Übungsleiter und Ehrenamtler steuerfrei pro Jahr beziehen können.

Gemeinnützige Sportvereine müssen bei der Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben vier Steuerbereiche beachten: ...

Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Sportvereine sind keine Spenden und demzufolge grundsätzlich auch nicht steuerlich abzugsfähig!

Die Förderung des Sports ist ein steuerbegünstigter Zweck. Nicht unterschieden wird hierbei, ob der Sport für Mitglieder des Vereins oder auch für Nichtmitglieder angeboten wird.

Von Bedeutung sind hier nur Fragen zur Einkommensteuer und zur Umsatzsteuer. Andere Steuerarten können aus der reinen Übungsleitertätigkeit nicht erwachsen.

In den meisten Satzungen gemeinnütziger Vereine steht, dass der Verein ehrenamtlich geführt wird, was so viel wie unentgeltlich bedeutet.

Erhält ein Organmitglied (Vorstand) für seine vereinsamtliche Tätigkeit keine Vergütung, so wird lediglich ein Auftragsverhältnis begründet und ihm steht nach § 27 Abs. 3, § 670 BGB ein Aufwendungsersatz zu.

Für die Erstattung von Reisekosten gelten die einkommenssteuerrechtlichen Bestimmungen sowie das Bundesreisekostenrecht.

Es gibt kaum Vereine, in denen nicht Vereinsfeste, Feierlichkeiten, Auszeichnungsveranstaltungen oder auch Ausflüge und Reisen durchgeführt werden. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wie viel man einem Mitglied "Gutes tun" darf.

Eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für gemeinnützige Vereine gibt es nicht. Die Grunderwerbsteuer beträgt seit dem 01.01.2007 gemäß § 11 GrEStG ...

Sehr häufig gestellte Fragen betreffen die Vermögensbildung und -verwendung im Verein. Es existiert leider sehr viel Unsicherheit, weil man verständlicherweise die Gemeinnützigkeit nicht verlieren will.

Wenn Körperschaften Geld anlegen, sind die Kapitalerträge (Guthabenzinsen, Dividenden etc.) grundsätzlich steuerpflichtig. Auch Vereine - ausgenommen sie sind gemeinnützig - unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Oft werden bei Vereinsveranstaltungen auch Speisen und Getränke verkauft. Doch Achtung: ...