Gäste im Verein

Ein Sportverein ist zwar ein in sich geschlossenes Gebilde, er darf sich aber nicht verschließen. Das heißt, jeder sollte theoretisch die Möglichkeit haben, dem Verein beitreten zu können und somit das Recht auf Nutzung der Vereinseinrichtungen erwerben.

Im Umkehrschluss bedeutet das aber, obwohl Sportstätten öffentliche Einrichtungen sind (außer bei Privatbesitz), dass nicht jeder das Recht hat, das Vereinsgelände ohne weiteres zu betreten. Wie verhält es sich aber nun mit Gästen?

Gäste nutzen die Vereinseinrichtungen

Nicht selten bringen Mitglieder Gäste in den Verein mit. Eine oft gestellte Frage in diesem Zusammenhang ist, wie man mit diesen Gästen – das können Familienangehörige, Freunde oder Kollegen sein – umgeht. Auf der einen Seite sind sie nicht Mitglied, auf der anderen Seite nutzen sie aber die Vereinseinrichtungen genau wie ein Mitglied, das dafür allerdings einen Beitrag zu zahlen hat. An einem ein- oder zweimaligen Besuch wird sich sicher niemand stoßen. Dauergäste hingegen können durchaus zu einem Problem für die Mitgliedschaft werden.

Ein Beispiel: In einem Segelverein ist lediglich ein Ehepartner Mitglied. Das Boot wird aber von beiden und möglicherweise auch noch den Kindern genutzt. Wenn man sich längere Zeit auf einem Vereinsgelände aufhält, bleibt es nicht aus, dass auch die Einrichtungen des Vereins (Dusche, Toilette, Strom, Wasser, Müll, Kantine usw.) genutzt werden. Somit bezahlen die Mitglieder durch ihren Beitrag die Nutzungskosten der Nichtmitglieder mit.

In vielen Vereinen gibt es darüber oder über ähnlich gelagerte Probleme immer wieder hitzige Diskussionen. Mitglied werden wollen die Angehörigen meist nicht – das kostet ja Beitrag – vor der Tür stehen wollen sie allerdings auch nicht. Wie sollte sich der Vorstand verhalten?

Ein klärendes Gespräch mit den betreffenden Personen ist natürlich immer der erste Schritt. Man kann darauf hinweisen, dass im Verein der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt und es den zahlenden Mitgliedern gegenüber nicht fair ist, den Verein zu nutzen, aber eine Mitgliedschaft mit dem Argument, dass ja ein Familienmitglied bereits Beitrag zahlt, abzulehnen.

Hilft das nicht, muss ein finanzieller Hebel angesetzt werden. Nichtmitglieder, die als Dauergast das Vereinsgelände und die Einrichtungen nutzen, müssen dann eben eine Gebühr zahlen, die in der Beitragsordnung festgeschrieben wird.

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