Erste Hilfe bei Sportveranstaltungen

Ist es Pflicht, dass bei Sportveranstaltungen Personen für die erste Hilfe anwesend sind?

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzliche Regelung, die das vorschreibt. Damit kann man diese Frage aber noch nicht als beantwortet "abhaken".

In den einzelnen Bundesländern gibt es sehr unterschiedliche Auflagen durch die Genehmigungsbehörden. Im Land Berlin wird lediglich sehr allgemein gefordert, dass die Erste Hilfe abgesichert sein muss.

Eine Nachfrage beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) ergab, dass es verschiedene Gesichtspunkte gibt, die für die Beantwortung dieser Frage berücksichtigt werden müssen.

Zuerst einmal gilt für den Veranstalter (in der Regel ist das ein Verein) die allgemeine Verkehrssicherungspflicht sowie eine Fürsorgepflicht Teilnehmern, Betreuern, Organisatoren und Besuchern der Veranstaltung gegenüber.
Dies beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen hat.

Überdies ist es Aufgabe der landesrechtlich für die Zulassung von Veranstaltungen zuständigen Ordnungsbehörde, eine Gefahrenanalyse durchzuführen und ggf. verbindlich Auflagen für die Durchführung der Veranstaltung fest- und durchzusetzen. Hierzu zählt auch die Prüfung, ob eine Betreuung durch den Sanitätsdienst erforderlich ist oder sogar zusätzliche Mittel und Personal für die Notfallrettung oder den Krankentransport am Veranstaltungsort bereitzuhalten sind. Maßgeblich ist die jeweilige Gefährdungslage des Einzelfalls.

Demzufolge muss er sich folgende Fragen stellen:

  • Wie groß ist die Veranstaltung (Teilnehmerzahl, räumliche Ausdehnung usw.)?
  • Um welche Art von Veranstaltung handelt es sich?
  • Wie hoch ist das Gefahrenpotenzial?
  • Gibt es Erfahrungen aus vergangenen Veranstaltungen?
  • Wo ist die nächste Rettungswache?
  • Hat die Genehmigungsbehörde diesbezüglich Auflagen erteilt?

Handelt es sich z.B. um eine eher kleine Veranstaltung, ist es ausreichend, wenn sog. Ersthelfer vor Ort sind. Das sind Personen, die einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen können.

Findet die Veranstaltung in einer Halle statt oder in einem weitläufigen Gelände (z.B. Waldlauf, Radsportveranstaltung usw.). Hier können lange Wege für den Abtransport eines Verletzten entstehen.

Auch die Art der Sportveranstaltung ist ausschlaggebend. Handelt es sich z.B. um ein Schachturnier, wo das Verletzungsrisiko sicher nicht so hoch ist, wie beispielsweise bei einer Reitveranstaltung oder einem Fußballturnier.

Hat man diese Überlegungen angestellt, sollte man die Fachleute der Sanitätsdienste beurteilen lassen, wie viele Sanitäter und ob ein Notarzt oder ein Rettungswagen für die Veranstaltung bereitgestellt werden sollen.

Den Sanitätsdienst sollten Sie so früh wie möglich schriftlich beantragen, da die Sanitäter ehrenamtlich arbeiten, d.h. in der Regel nur für Abend- oder Wochenendveranstaltungen zur Verfügung stehen. Die meisten Sanitätsorganisationen führen den Sanitätsdienst nur dann durch, wenn zuvor eine schriftliche Auftragserteilung erfolgte.

Die Kosten für den Sanitätsdienst trägt der Verein. Sie richten sich nach dem Umfang des beantragten Dienstes. Stundentarif für die Sanitäter, Pauschale und Stundentarif für den Einsatz von Fahrzeugen werden Ihnen auf Anfrage individuell von der Hilfsorganisation genannt.

Da die Sanitäter ehrenamtlich arbeiten, ist es üblich, dass die Veranstalter ihnen freies Essen und Getränke zur Verfügung stellen.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet spezielle Schulungen über Sportverletzungen und deren Handhabung für Ersthelfer an.

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