Mitgliedschaft

Obwohl das Thema Vereinsmitgliedschaft auf den ersten Blick nicht sonderlich kompliziert erscheint, birgt es doch einige Probleme in sich.

Die Satzung eines Vereins kann regeln, dass ein Vereinsbeitritt auch zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt möglich ist. Aber was ist dabei zu beachten?

Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen Vereine in ihrer Satzung verankern, dass sie allen Person offen stehen, unabhängig von politischen, religiösen und weltanschaulichen Grundsätzen oder der Zugehörigkeit zu bestimmten Bevölkerungsgruppen.

Der Aufnahmeantrag im Download-Bereich ist lediglich ein Vorschlag bzw. eine Anregung. Jeder Verein kann ihn natürlich individuell und nach seinen Bedürfnissen gestalten.

Kann in der Satzung den Fördermitgliedern (passive Mitglieder) das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung verweigert werden?

Kann in der Satzung den Fördermitgliedern (passive Mitglieder) das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung verweigert werden?

Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können mit der Würde eines Ehrenmitgliedes bedacht werden. Die Ehrenmitgliedschaft ist eine Auszeichnung.

Auch Sportvereine werden regelmäßig mit der Frage konfrontiert, welche Rechte und Pflichten Minderjährige haben dürfen und was man ihnen zumuten kann.

Seit einigen Jahren ist eine erfreuliche Tendenz zu verzeichnen; dass nämlich Vereine zunehmend ihre Angebote erweitern und sich auch für Nichtmitglieder öffnen.

In Zusammenhang mit einem Vereinsaustritt kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, zu Verärgerungen, bis hin zu gerichtlichen Verfahren, weil - insbesondere durch die Mitglieder - die Austrittsregularien nicht bekannt sind oder einfach nicht anerkannt werden.

Der Ausschluss aus einem Verein ist die schwerste Strafe, die es im Vereinsrecht gibt. Solche Verfahren kommen in der Praxis dennoch relativ häufig vor und werden oft auch vor den staatlichen Gerichten ausgetragen.

Der Ausschluss aus einem Verein ist die schwerste Strafe, die es im Vereinsrecht gibt. Solche Verfahren kommen in der Praxis dennoch relativ häufig vor und werden oft auch vor den staatlichen Gerichten ausgetragen.

Eine besondere Form des Ausschlusses ist die "Streichung von der Mitgliederliste". Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, das neben dem klassischen Ausschluss ...

Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten, ja sogar Streitigkeiten, über den Umfang der Rechte und Pflichten in einem Verein.

Maßregelungen gegenüber Mitgliedern sollten das letzte Ordnungsmittel in einem Verein sein, das angewendet wird. Die Vereinslandschaft hat sich aber in den letzten Jahren erheblich verändert ...

In gemeinnützigkeitsrechtlicher Hinsicht akzeptieren die Finanzämter allenfalls "Aufmerksamkeiten" an Mitglieder (Anwendungserlass zu § 55 AO Nr. 3). Was sind angemessene Aufmerksamkeiten?