Mindest- u. Höchstgrenzen für Beiträge
Mitgliedsbeiträge können sowohl in Geldleistung als auch als Sachleistung erfolgen, wobei es unerheblich ist, ob es sich um wiederkehrende oder einmalige Beiträge handelt.
Mindestgrenzen
Im Land Berlin werden die gemeinnützigen Sportvereine, die dem LSB angeschlossen sind, durch Mittel der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB) unterstützt (bestimmte Förderprogramme, Versicherungsprämie).
Die DKLB fordert daher von den Vereinen die Erhebung von monatlichen Mindestbeiträgen zur Grundabsicherung des Sportbetriebes.
4,60 Euro Kinder und Jugendliche
6,90 Euro Erwachsene
Höchstgrenzen
1.023 Euro Mitgliedsbeiträge und Umlagen pro Jahr
1.534 Euro Aufnahmegebühren
5.113 Euro Investitionsumlage
Diese Investitionsumlage kann der Verein innerhalb von zehn Jahren je Mitglied steuerunschädlich neben den Beiträgen erheben.
Den Mitgliedern muss dabei die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zahlung der Umlage auf bis zu zehn Jahresraten zu verteilen. Die Investitionsumlage darf nur für konkrete Investitionsvorhaben verlangt werden und kann auf neu eintretende Mitglieder beschränkt werden. Sie stellt keine steuerlich abziehbare Spende dar.