Beitragserhöhung

Jede Beitragserhöhung gibt von neuem Anlass zu unendlichen Diskussionen im Verein.

Die periodische Angleichung der Vereinsbeiträge sichert den Vereinen die finanzielle Basis und gewährleistet die Kontinuität der Vereinsarbeit. Viele vergessen nämlich, dass auch auf die Vereine die Preisspirale wirkt, so dass sie ständig mehr Mittel aufwenden müssen, um den Sportbetrieb absichern zu können.

Die Mitgliedschaft in einem Verein kann mit einem Vertrag zwischen dem Mitglied und dem Verein verglichen werden. Allerdings wird dadurch nur ein personenrechtliches und kein vermögensrechtliches Verhältnis begründet.
Der Verein bietet dem Mitglied die Möglichkeit, Sport zu treiben, organisiert dafür Sportstätten, sichert die Betreuung durch Trainer und Übungsleiter ab und regelt das sonstige Vereinsleben.

Im Gegenzug erfüllt das Mitglied seine satzungsgemäßen Verpflichtungen, wovon eine die Beitragszahlung ist. Dieser Beitrag dient zur Sicherung aller Vereinsaufgaben und stellt kein Guthaben des Mitgliedes dar, das diesem bis auf den letzten Euro wieder zugute kommen muss. Dieser Vertrag bedingt also keinen Leistungsaustausch. Auf diesen Umstand soll hier bewusst hingewiesen werden, da zunehmend Vereinsvorstände mit solchen Überlegungen bzw. Ansinnen von Mitgliedern konfrontiert werden. Bei einer anstehenden Beitragserhöhung wird sehr oft zuerst gefragt , was denn für einen selbst dabei herausspringt.

Sofern durch die Mitgliederversammlung eine Beitragserhöhung beschlossen wurde, sind auch Vereinsmitglieder an diesen Beschluss gebunden, die an dieser Veranstaltung nicht teilgenommen oder sich bei der Abstimmung gegen die Beitragserhöhung ausgesprochen haben. Entscheidend ist, dass der Beschluss satzungsgemäß mit der entsprechenden Stimmenmehrheit gefasst und ordnungsgemäß in der Einladung angekündigt wurde.

Wie oft können Beiträge erhöht werden?

Diese Frage stellt sich sehr oft, kann aber so pauschal für alle Vereine nicht beantwortet werden. Es kommt entscheidend auf das Beitragsniveau im Verein an bzw. wie sich die laufenden Kosten und die gesamte Finanzlage im Verein entwickelt. Allerdings dürfte eine Erhöhung alle zwei Jahre vertretbar sein, um die laufende Teuerungsrate aufzufangen (Inflationsausgleich). 

Rückwirkende Beitragserhöhung 

Oftmals wird am Jahresanfang in der Mitgliederversammlung/im Vorstand darüber befunden, ob es sich notwendig macht, eine Beitragserhöhung zu beschließen. Schnell wird dann auch überlegt, ob nicht noch rückwirkend diese Beitragserhöhung vorgenommen werden sollte. Das Landgericht Hamburg hat dazu in seiner Entscheidung vom 29.04.1999 ausgeführt, dass eine solche rückwirkende Beitragserhöhung nur dann zulässig ist, wenn es dafür eine entsprechende Satzungsgrundlage gibt und die rückwirkende Erhöhung nicht über das laufende Geschäftsjahr hinaus geht – also noch in das Vorjahr hinein.

Fehlt eine solche Ermächtigung in der Satzung, ist sie nur möglich, wenn der Zeitraum für die rückwirkende Erhöhung so gewählt wird, dass Mitglieder, die damit nicht einverstanden sind, noch zum nächstmöglichen Kündigungstermin fristgerecht den Verein verlassen können. Wenn z.B. die Kündigung nur mit einer Dreimonatsfrist zum Jahresende möglich ist, darf der Erhöhungsbeschluss nicht in der Kündigungsfrist – also z.B. im Oktober – gefasst werden.

Praxishinweis:  Da viele Jahreshauptversammlungen zu Beginn eines Jahres stattfinden, ist sicher nichts dagegen einzuwenden, wenn man z.B. im Februar oder März einen Beschluss fasst, der die Beitragserhöhung bereits ab Januar vorsieht. Spätere Zeitpunkte sollte man nicht wählen, wenn man sich nicht einer sehr breiten Zustimmung der Mitglieder sicher ist.

Argumentationshilfen für Beitragserhöhungen:

  • Die Mitgliedsbeiträge sind die wichtigste, oft einzige, Einnahmequelle eines Vereins.
  • Der Verein leistet etwas für den Beitrag und zwar ein mehrfaches an Gegenwert für das, was von jedem Einzelnen bezahlt wird. Im Vergleich zu anderen Angeboten sind die Beiträge in Sportvereinen am niedrigsten.
    Beispiel:
    Ein Schwimmverein nutzt eine öffentliche Schwimmhalle. Er bietet 2x in der Woche je 120 Minuten Training an. Der Monatsbeitrag beträgt 15,- EUR.
    Zum Vergleich: Eine Doppelstunde in der Halle kostet den Normalbürger ca. 6,- EUR. Bei gleicher Nutzungsdauer entspräche das einem Monatsbeitrag von etwa 48,- EUR.
  • Was bietet der Verein:
    - sportliche Angebote
    - Gesundheitsangebote
    - Kostenlose Nutzung von Sportstätten
    - Wettkampfteilnahme
    - Trainingslager
    - Qualifizierte Betreuung
    - Geselligkeit für Vereinsmitglieder
    - Soziale Kontakte
    - Sportkleidung und Sportgeräte (abhängig von der Finanzkraft)
  • Allgemeine Preissteigungen wirken sich auch auf einen Verein aus (Sportgeräte, Betriebskosten, Büromaterialien usw.).
  • Um ein gewisses Angebotsniveau halten zu können, müssen die Beiträge angepasst werden und zeitgemäß sein.
  • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Gebühren muss so veranschlagt werden, dass alle anfallenden Kosten (Sportbetrieb, Betriebs- und Organisationskosten) gedeckt werden.
  • Eine Deckungslücke zu belassen, in der Hoffnung, dass Gelder aus anderen Quellen kommen, kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Es sei denn, diese Zusatzeinnahmen sind eine feste Größenordnung.
  • Beitrag = Gesamtkosten des Vereins plus Reserve geteilt durch die Anzahl der Mitglieder. Danach erst Staffelung nach oben und unten (Kinder / Erwachsene usw.).
  • Es wird eine qualifizierte Betreuung durch Trainer und Übungsleiter angeboten. Den Übungsleitern kann dabei nur ein Teil ihrer zeitlichen und materiellen Aufwendungen vergütet werden.
  • Sportler bzw. deren Eltern erwarten gut ausgebildete und erfahrene Betreuer. Übungsleiter müssen daher ständig Weiterbildungen besuchen. Diese kosten Geld.
  • Die Betreuung in anderen Einrichtungen (Kita, Hort usw.) kostet ein Vielfaches. Sportangebote in kommerziellen Einrichtungen liegen bei 50 – 100 EUR pro Monat und mehr.
  • Die öffentliche Hand hilft nur, wenn man bereit und in der Lage ist, sich selbst zu helfen bzw. bestimmte Voraussetzungen zu schaffen.
  • Förderungen aus Mitteln der Deutschen Klassenlotterie (DKLB) sind nur möglich, wenn der Verein die empfohlenen zeitgemäßen Beiträge erhebt, die im Übrigen seit der Euro-Umstellung Anfang 2002 (!) nicht mehr angehoben wurden:
    - Kinder und Jugendliche = 4,60 Euro
    - Erwachsene = 6,90 Euro  
  • Eine Differenzierung der Beiträge nach sozialen Aspekten kann jeder Verein individuell vornehmen. Der Verein schafft sich dadurch größeren Handlungsspielraum (z.B. Einführung neuer Sportarten, Strukturveränderungen)

Zurück zur Übersicht