Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist in der Regel das oberste Organ des Vereins. Sie regelt grundsätzlich alle Angelegenheiten des Vereins, die nach der Satzung nicht von einem anderen Vereinsorgan zu regeln sind.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) macht keinen Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

Die Delegiertenversammlung muss ein repräsentatives Bild des Vereins widerspiegeln. Dies ist sicherlich nicht einfach und lässt sich nur dadurch einigermaßen lösen, dass man, was die Anzahl und die Zusammensetzung der Delegierten angeht ...

Der Termin der Wahlversammlung ergibt sich aus der Festlegung in der Satzung über die Amtsdauer des Vorstandes. Die Einladung muss entsprechend der Satzung, normalerweise durch den Vorstand erfolgen.

Dem Versammlungsleiter kommt eine besondere Bedeutung zu, ist er doch derjenige, der für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Mitgliederversammlung verantwortlich ist.

Was gilt, wenn eine Regelung zur Ladungsfrist der Mitgliederversammlung in der Satzung fehlt? Es gibt zur Frage der Ladungsfrist für eine Mitgliederversammlung keine gesetzliche Vorgabe ...

Es kommt immer wieder zu Verunsicherungen, wenn es darum geht, eine Mitgliederversammlung abzusagen, zu verschieben oder zu vertagen.

Das Gesetz gibt in § 37 BGB einer Minderheit von Vereinsmitgliedern das Recht, die Einberufung einer Mitgliederversammlung (meist als außerordentliche Mitgliederversammlung bezeichnet) zu verlangen ...

Das Stimmrecht gehört zu den wichtigsten Rechten der Mitglieder in einem Verein. Mit dem Vereinseintritt erwirbt man auch das Recht zur Stimmenabgabe.

Das Problem der meisten Mitgliederversammlungen besteht darin, dass nur selten alle Mitglieder erscheinen. Seien es objektive Gründe oder einfach auch nur Unlust oder Desinteresse.

Das Stimmrecht gehört zu den wichtigsten Rechten der Mitglieder in einem Verein. Mit dem Vereinseintritt erwirbt man auch das Recht zur Stimmenabgabe.

Vereine stehen immer wieder vor der Frage oder werden mit dieser konfrontiert, ob Eltern in jedem Fall Zutritt zur Mitgliederversammlung haben und auch das Stimmrecht für ihre Kinder wahrnehmen dürfen.

Nach § 32 BGB entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung "die Mehrheit der abgegebenen Stimmen". Diese Gesetzesregelung stellt klar ...

Beschlüsse des Vereins oder der Mitgliederversammlung werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wirksam. Ausnahme sind satzungsändernde Beschlüsse ...

Im Vereinsrecht spielten Protokolle eine wichtige Rolle. Das niedergeschriebene und durch entsprechende Unterschriften beglaubigte Protokoll ist der Nachweis der getroffenen Beschlüsse, Entscheidungen und Aussagen ...

Mitgliederversammlungen sind nicht öffentlich. Das ergibt sich schon aus der Bezeichnung der Versammlung (für Mitglieder). Außenstehende haben demzufolge kein Recht auf Teilnahme.