Vereinsgründung (Kurzfassung)
Um einen Verein gründen zu können, braucht man lt. Bürgerlichem Gesetzbuch:
- 7 Gründungsmitglieder
- einen Vereinsnamen
- eine Satzung
- einen Vorstand
1. Gründungsversammlung
- Formlose Einberufung
- Benennung eines Versammlungsleiters
- Benennung eines Protokollführers
- Besprechung der Satzung
- Beschluss der Satzung
- Wahl eines Wahlleiters
- Wahl des Vorstandes
- Wahl weiterer Funktionen
- Beschluss über die Beitragshöhe
- Beschluss, dass der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll
- Organisatorische Fragen
- Unterschrift von 7 Gründungsmitgliedern auf der Satzung
- Anfertigung des Gründungsprotokolls mit Anwesenheitsliste
2. Notarielle Beglaubigung
- Vorstand nach § 26 BGB
- persönliches Erscheinen erforderlich
- Notar kann Anmeldung beim Amtsgericht vornehmen
3. Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
Tel: 030 / 901 77 - 0
- Antrag auf Anmeldung der Eintragung ins Vereinsregister
- Satzung mit 7 Unterschriften (Original und Kopie)
- Notarielle Beglaubigung des Vorstandes
- Protokoll der Gründungsversammlung (Original und Kopie)
- Anwesenheitsliste
- Wahlprotokoll (Original und Kopie)
- Vorstandsanschriftenliste
4. Die Körperschaftssteuer-Freistellung (Gemeinnützigkeit)
Finanzamt für Körperschaften I
Bredtschneiderstr. 5
14057 Berlin
Tel: 030 / 90 24 27-0
- Antrag auf Freistellung von der Körperschaftsteuer (Gemeinnützigkeit)
- Satzung
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Wahlprotokoll
- Vereinsregisterauszug
- Beitragsordnung
- Tätigkeitsbericht
5. Mitgliedschaft im Sportfachverband
- Antrag auf Mitgliedschaft im Fachverband (formlos)
- Satzung
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Vorstandsanschriftenliste
- Vereinsregisterauszug
- Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit)
- Tätigkeitsbericht
- Beitragsordnung
- Mitgliederverzeichnis
6. Einrichtung eines Vereinskontos
Bei neu gegründeten, in der Regel noch kleinen Vereinen, genügt vorerst eine sog. "Barkasse". Wenn der Verein größer wird und die Umsätze steigen, wird aber erstens das Risiko zu groß, nur mit Bargeld zu hantieren und zweitens wird die Verwaltung immer umständlicher.
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Die nachfolgenden Schritte treffen nur für das Land Berlin zu!
7. Sportförderungswürdigkeit
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abt. -IV A 42-
Klosterstr. 47
10179 Berlin
Tel: 030 / 90 223-29 50 (Frau Träger)
Das Land Berlin ist eines der wenigen Bundesländer, das ein Sportförderungsgesetz besitzt. Dieses beinhaltet u.a. die kostenlose Nutzung von landeseigenen Sportstätten.
Voraussetzung für diese Vergünstigungen, ist die Anerkennung der Förderungswürdigkeit durch den Senat von Berlin.
- Unterlagen lt. Antragsformular
8. Registrierung beim Landessportbund Berlin
Landessportbund Berlin e.V.
Prüfstelle / Mitgliederverwaltung
Jesse-Owens-Allee 2
14053 Berlin
Tel: 030 / 300 02
- 129 (Herr Buchholz)
- 185 (Frau Buchholz)
Es genügt vorerst ein formloser Antrag unter Vorlage der Bestätigung der Mitgliedschaft im Fachverband.
Teilnahme an Förderprogrammen nur nach erfolgter Anerkennung der Förderungswürdigkeit!
9. Mitgliedschaft im Bezirkssportbund
Die Bezirkssportbünde sind die Interessenvertretungen der Vereine im Bezirk. Sie besitzen den Charakter einer Dachorganisation und sind somit den Fachverbänden gleichgestellt. Sie sind, wie die Sportverbände, Mitglied im Landessportbund Berlin.
- Antrag auf Mitgliedschaft im Bezirkssportbund (formlos)
- Satzung
- Gründungsprotokoll
- Vorstandsanschriftenliste
- Vereinsregisterauszug
- Körperschaftsteuer-Freistellung (Gemeinnützigkeit)
- Tätigkeitsbericht
- Bestätigung der Mitgliedschaft im Fachverband
- Beitragsordnung - Sportstatistischer Erhebungsbogen
10. Beantragung einer Sportstätte beim Bezirksamt
- Voraussetzung ist die Sportförderungswürdigkeit
Wenn Sie mehr Informationen zur Vereinsgründung und den weiteren Schritten benötigen, lesen Sie bitte die "Vereinsgründung (Langfassung)".
Nachfolgend können Sie sich das Ganze komprimiert (eine Seite) für die ersten gemeinsamen Beratungen und als Tischvorlage downloaden.