Abgabenordnung (AO)

Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts.

Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Als so genanntes allgemeines Steuerrecht ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden. Daneben sind in der Abgabenordnung Vorschriften über außergerichtliche Rechtsbehelfe sowie zum steuerlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht enthalten.

Für den Sport ist der Dritte Abschnitt

"Steuergegünstigte Zwecke" (§§ 51 - 68) maßgeblich

Abgabenordnung (AO)

Anwendungserlass 2014 zur AO

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