Herauslösung einer Abteilung

Normalerweise ist nach einer Ausgliederung mit Neugründung der neue Verein daran interessiert, dass er unter den gleichen Bedingungen seinen Sportbetrieb fortführen kann (Übernahme Finanzen, Sportgeräte, Sportstätte usw.). Das gilt sinngemäß natürlich auch für Abteilungen, die sich einem anderen, bereits existierenden Verein anschließen.

Angemerkt sei hier, dass eine unselbständige Abteilung nicht mit einem eingetragenen Verein fusionieren kann, sondern immer die Mitglieder einzeln aus- und eintreten müssen.

Es muss grundsätzlich berücksichtigt werden, dass immer der Gesamtverein und nicht die Abteilung die juristische Person ist. Sämtliche Verträge betreffen daher immer den Gesamtverein.

Gesetzt den Fall, der Gesamtverein ist mit der Ausgliederung nicht einverstanden, kann er alles blockieren. Er ist nämlich nicht verpflichtet, z.B. die Sportstätte oder Vereinsvermögen an den neuen Verein zu übergeben - auch, wenn nur die Abteilung Nutzer war. Der neue Verein hat auch keinen Anspruch darauf, da die Zuweisung der Sportstätte an den Gesamtverein und nicht an die Abteilung erfolgt ist.

Die Abteilungen haben auch kein eigenes Vermögen. Sämtliche Gelder und evtl. Sportgeräte gehören daher immer dem Gesamtverein, egal, ob z.B. der Mitgliedsbeitrag an den Verein oder - wie sehr oft - an die Abteilung gezahlt wurde.
(Siehe: "Abteilung oder Zweigverein")

Selbstverständlich kann die Abteilung trotzdem einen neuen Verein gründen. Dieser fängt dann aber quasi bei "Null" an. Es ist daher außerordentlich wichtig, dass eine Ausgliederung mit Zustimmung bzw. Einverständnis des Gesamtvereins erfolgt und außerdem vertraglich festgeschrieben wird.

Folgende Schritte sind für eine Ausgliederung / Herauslösung aus einem Verein erforderlich bzw. ratsam:

  1. Abteilungsversammlung mit mehrheitlichem Beschluss, aus dem Hauptverein auszutreten. Die Mehrheit sollte (muss aber nicht) die gleiche, wie im Auflösungsparagraphen des Gesamtvereins sein. Selbstverständlich sollte man auch die gesetzlichen Vertreter der Jugendmitglieder befragen
  2. Prüfen, ob in der Satzung oder den Ordnungen des Hauptvereins weitere Festlegungen oder Termine enthalten sind, die eingehalten werden müssen.
  3. Unter Bezugnahme auf den Beschluss der Abteilung, einen schriftlichen Antrag an den Vorstand des Hauptvereins mit der Bitte auf Zustimmung zur Ausgliederung stellen. In den Antrag bereits die Vorstellungen der Modalitäten hineinformulieren (z.B. Nachfolgeregelung, Übernahme Sportgeräte, Übertragung der Abteilungsfinanzen, Übernahme Sportstättennutzung usw.). Je nach Situation ist ein ankündigendes Gespräch mit dem Vorstand natürlich angebracht. Grundprinzip sollte immer eine gütliche Regelung sein.
  4. Gründung des neuen Vereins Der neue Verein erstellt eine eigene Satzung, die sich aber möglicherweise an der des alten Vereins orientieren kann. Der Name des alten Vereins verbleibt allerdings bei diesem. Eine "Namensmitnahme" ist nicht möglich. Namensbestandteile können aber verwendet werden.
    Beispiel:
    Der alte Verein hieß: "Fußballclub Neudorf". Der neue Verein darf sich dann nicht "1. Fußballclub Neudorf" nennen, aber problemlos "Neudorfer Fußballclub"
  5. Mit dem Fachverband muss geklärt werden, dass keine Sperre erfolgt und die Spielklasse o.ä. erhalten bleibt. Hier könnte es allerdings zum ersten Problem kommen. Die Satzungen bzw. Spielordnungen einiger Verbände verlangen für die Übernahme der Spielklasse in einen neuen Verein, dass die Abteilung im alten Verein gelöscht und auf bestimmte Zeit keine neue gegründet wird. Das wiederum bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins.
  6. Für den Fall, dass im Vereinsnamen des neugegründeten Vereins evtl. der Name eines Hauptsponsors enthalten sein soll, vorher mit dem Deutschen und Berliner Fachverband klären, ob das deren Satzungen und Spielordnungen zulassen.
  7. Wenn erforderlich, das Bezirksamt (bzw. Stelle, die die Sportstätte vergibt) über die Ausgründung informieren und dessen Position einholen.
  8. Mit dem Hauptvorstand klären, dass der Austritt der Abteilungsmitglieder abweichend von eventuellen Regelungen in der Satzung erfolgen kann (Kündigungstermin / Kündigungsfrist).
    Der Hauptvorstand bzw. die Mitgliederversammlung muss dem aber nicht zustimmen, so dass für die Abteilungsmitglieder dann doch die normalen Kündigungsfristen lt. Satzung gelten.
  9. Alter und neuer Verein sowie - wenn erforderlich - Bezirksamt (bzw. Stelle, die die Sportstätten vergibt) treffen eine vertragliche Vereinbarung.
  10. Bis zur Eintragung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Finanzamt für Körperschaften I ) des neu gegründeten Vereins laufen die alte Abteilung und der neue Verein parallel. Die Gründungsmitglieder des neuen Vereins sind demzufolge kurzfristig in zwei Vereinen.
  11. Erst wenn die Eintragung im Vereinsregister, die Körperschaftsteuer-Freistellung (Gemeinnützigkeit) und die Förderungswürdigkeit durch den Senat vorhanden sind, kann ein Stichtag für den Übergang festgelegt werden. Bevor der neue Verein nicht gemeinnützig ist, darf der alte Verein nichts übergeben. Er würde sonst seine eigene Gemeinnützigkeit gefährden.
  12. Die Mitglieder müssen persönlich durch Unterschrift ihren Austritt aus dem alten Verein erklären (Kollektive Austritte gibt es nicht - Sammelliste ist aber möglich). Bei Kindern und Jugendlichen die gesetzlichen Vertreter.
  13. Die Personen, die nicht zu den Gründungsmitgliedern des neuen Vereins gehören, müssen einen persönlichen Antrag auf Aufnahme in diesen stellen bzw. die gesetzlichen Vertreter. Von den Gründungsmitgliedern sollte man aber dennoch das Aufnahmeformular ausfüllen lassen, damit deren persönliche Daten für die Vereinsverwaltung vorhanden sind.
  14. Der Kassenwart der Abteilung macht mit dem Stichtag des Übergangs einen Kassenabschluss, der von den Kassenprüfern des Hauptvereins geprüft und abgezeichnet wird.
  15. Von den Sportgeräten, Materialien usw. wird eine Inventurliste angefertigt. Es wird kenntlich gemacht, was der neue Verein übernimmt und was im alten Verein verbleibt.
  16. Nach der Eintragung des neuen Vereins wird ein eigenes Konto eröffnet. Ein eventuelles Abteilungskonto wird von den meisten Banken nicht einfach umgeschrieben. Außerdem ist es günstig, wenn für eine bestimmte Zeit das alte Konto noch aktiv ist, da nicht sofort alle Aufträge auf das neue Konto übertragen werden können.

Mitunter will der neue Verein aus Tradition oder auch anderen Gründen nicht ganz mit dem alten Verein brechen und auch weiterhin mit ihm verbunden sein – sozusagen unter seinem Dach. Für diesen Fall kann man vereinbaren, dass der neue Verein Mitglied im alten Verein wird. Der alte Verein müsste dazu seine Satzung ändern, so dass neben natürlichen Personen auch juristische Personen Mitglied werden können. Außerdem müssen die Beitragsentrichtung und das Stimmrecht geregelt werden.

Die Form des Namens wird in solchen Fällen üblicherweise so oder so ähnlich gestaltet:

Beispiel: "Fußballclub Runder Ball im Sportverein Grüne Wiese"

Wobei "Sportverein Grüne Wiese" der Name des alten Vereins ist.

Bei den entsprechenden Verbänden muss man klären, ob man unter dem kompletten Namen oder einer abgekürzten Form (z.B. "Fußballclub Runder Ball") Mitglied werden muss und so auch starten darf.

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