Ablauf einer Verschmelzung / Fusion
Grundlage ist das Umwandlungsgesetz vom 01.01.1995
Achtung! Verschmelzen können sich nur rechtsfähige Vereine!
Ablauf:
- Zur Vorbereitung der Verschmelzung sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden.
- Ausfertigung der erforderlichen Unterlagen
- Verschmelzungsbericht (§ 8 Umwandlungsgesetz)
- Kassenbericht (§ 17/2)
- Inventurbericht (§ 17/2)
- Verschmelzungsvertrag (§ 6)
- evtl. neue Satzung - Auslegen der Unterlagen
(Die Mitglieder beider Vereine müssen sich über den jeweils anderen Verein informieren können) - Mitgliederversammlung
- Verlesen des Verschmelzungsberichtes
- Kassenbericht
- Kassenprüfbericht
- Entlastung des Vorstandes
- Verschmelzungsbeschluss mit Dreiviertel-Mehrheit
(Anwesenheit des Notars erforderlich!)
- Beschluss des Verschmelzungsvertrages - Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages durch die beteiligten Vereine.(Anwesenheit des Notars erforderlich!)
- Anmeldung der Verschmelzung durch alle beteiligten Vereine beim Amtsgericht (§ 16/1) Der bzw. die aufgenommene(n) Verein(e) wird/werden aus dem Vereinsregister gelöscht.
- Auf der ersten "gemeinsamen" Mitgliederversammlung kann ein neuer Vorstand gewählt und eine neue Satzung beschlossen werden.
Siehe auch: Darstellung der Verschmelzung