Ablauf einer Verschmelzung / Fusion

Grundlage ist das Umwandlungsgesetz vom 01.01.1995

Achtung! Verschmelzen können sich nur rechtsfähige Vereine!

Ablauf:

  1. Zur Vorbereitung der Verschmelzung sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden.
  2. Ausfertigung der erforderlichen Unterlagen
      - Verschmelzungsbericht (§ 8 Umwandlungsgesetz)
      - Kassenbericht (§ 17/2)
      - Inventurbericht (§ 17/2)
      - Verschmelzungsvertrag (§ 6)
      - evtl. neue Satzung
  3. Auslegen der Unterlagen
    (Die Mitglieder beider Vereine müssen sich über den jeweils anderen Verein informieren können)
  4. Mitgliederversammlung
      - Verlesen des Verschmelzungsberichtes
      - Kassenbericht
      - Kassenprüfbericht
      - Entlastung des Vorstandes
      - Verschmelzungsbeschluss mit Dreiviertel-Mehrheit
    (Anwesenheit des Notars erforderlich!)
    - Beschluss des Verschmelzungsvertrages
  5. Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages durch die beteiligten Vereine.(Anwesenheit des Notars erforderlich!)
  6. Anmeldung der Verschmelzung durch alle beteiligten Vereine beim Amtsgericht (§ 16/1) Der bzw. die aufgenommene(n) Verein(e) wird/werden aus dem Vereinsregister gelöscht.
  7. Auf der ersten "gemeinsamen" Mitgliederversammlung kann ein neuer Vorstand gewählt und eine neue Satzung beschlossen werden.

Siehe auch: Darstellung der Verschmelzung

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