Jahresabschluss

Bei den meisten Vereinen reicht eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung aus. So lange keine Umsatzsteuer anfällt, kann mit Bruttobeträgen, also inkl. Umsatzsteuer, gerechnet werden.

Sollte der Verein allerdings bilanzieren müssen oder in größerem Umfang wirtschaftlich tätig sein, wird dringend geraten, ein Steuerbüro zu konsultieren. Anderenfalls können die finanziellen Einbußen/Verluste weitaus größer sein als das Honorar des Steuerbüros