FAQ
Präventionssport
Übungsleiter/-innen benötigen als Grundqualifikation eine B-Lizenz „Sport in der Prävention“ oder einen bewegungsbezogenen Berufsabschluss (Sportwissenschaften, staatl. gepr. Gymnastiklehrer/in, Physiotherapie/KG oder Ergotherapie/Motopädie). Zusätzlich ist eine Einweisung in das entsprechende Kurskonzept und ggf. der Nachweis einer Zusatzqualifikation notwendig. Eine Übersicht zu den möglichen Kurskonzepten mit den jeweiligen Qualifikationsanforderungen finden Sie hier
Viele der SPORT PRO GESUNDHEIT-Kurse können von den Krankenkassen bezuschusst werden. Sie erkennen diese Kurskonzepte an dem Logo „Deutscher Standard Prävention“. Um die Anerkennung zu erhalten, wählen Sie einen entsprechenden Kurs aus und stellen sicher, dass Sie alle benötigten Qualifikationsanforderungen erfüllen. Anschließend laden Sie alles in der Service-Plattform „SPORT PRO GESUNDHEIT“ hoch und stellen den Zertifizierungsantrag. Dieser wird dann zunächst an die zuständige Zertifizierungsstelle geschickt, geprüft und anschließend an die ZPP weitergeleitet. Nach einer Bearbeitungsdauer von ca. 10 Werktagen erhalten Sie entweder das Zertifikat oder eine Nachforderung. Eine detaillierte Anleitung zum Zertifizierungsprozess finden Sie hier.
Das SPORT PRO GESUNDHEIT-Siegel und das Siegel „Deutscher Standard Prävention“ der Zentrale Prüfstelle Prävention werden i.d.R. für 3 Jahre vergeben.
Nach Ablauf der Zertifizierungszeit von 3 Jahren muss ein neuer Antrag gestellt werden, um das Angebot wieder für 3 Jahre zertifizieren zu lassen. Um dieses Verfahren für Sie zu erleichtern (insbesondere, wenn Sie ein individualisiertes Masterprogramm rezertifizieren möchten), gibt es die Möglichkeit das Angebot, ab 3 Monaten vor Ablauf der Zertifizierung, zu kopieren. Eine detaillierte Anleitung dazu finden Sie in unseren Nutzerhilfen für die Service-Plattform.
In unseren Nutzerhilfen SPORT PRO GESUNDHEIT haben wir alle wichtigen Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie zusammengefasst. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an nebenstehenden Kontakt.
Wenn Kursteilnehmer eines Präventionskurses gleichzeitig in Ihrem Verein Mitglied sind, gilt der Versicherungsschutz der Gruppenunfallversicherung des Landessportbunds Berlin. Für Nicht-Mitglieder, die ausschließlich am Präventionskurs teilnehmen, gilt dies NICHT. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
Der Eintritt von Kursteilnehmern in den Verein ist wünschenswert, aber freiwillig. Die Vereinsmitgliedschaft darf keine Teilnahmevoraussetzung für den Präventionskurs sein.
Um eine optimale Betreuung der Kursteilnehmer zu gewährleisten, darf die Teilnehmerzahl von max. 15 bei SPORT-PRO-GESUNDHEITS-Kursen nicht überschritten werden. Dies ist auch ein Zertifizierungskriterium, welches bei Antragsstellung bestätigt werden muss.
Grundsätzlich ist eine Anerkennung der Krankenkassen für Übungsleitende nur in Verbindung mit dem Qualitätssiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ möglich, sodass eigene Kurskonzepte nicht eingereicht werden können. Eine Ausnahme besteht bei Übungsleitenden, die über einen bewegungsbezogenen Berufsabschluss (Sportwissenschaftler/-in oder Ähnliches) verfügen. Diese können ihren Kurs unabhängig von SPORT PRO GESUNDHEIT bei der ZPP einreichen und zertifizieren lassen, wobei die Vorteile der Service Plattform und des vereinfachten Zertifizierungsprozesses wegfallen. Wenn Sie daran interessiert sind, das Angebotsspektrum von SPORT PRO GESUNDHEIT zu erweitern und ein neues Kurskonzept entwickeln möchten, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.
Alle zertifizierten Angebote werden in unserer Gesundheitssportbroschüre veröffentlicht. Auch nicht-zertifizierte Angebot, die bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, nehmen wir gern mit auf. Darüber hinaus kann beim Antragsverfahren angegeben werden, dass die Angebote auch auf den jeweiligen Suchseiten der Krankenkassen erscheinen sollen, wie z.B. hier
Rehasport
Um einen Antrag auf Anerkennung als Rehasportanbieter stellen zu können, müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt werden:
- ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft im Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin e.V., im Berliner Turn-und Freizeitsportbund e.V. oder in der BGPR
- qualifizierte Übungsleitung auf der Grundlage der Qualifikationsanforderung der BAR
- ärztliche Betreuung und Überwachung der Rehasportgruppen
- Institutionskennzeichen (IK-Nummer)
- Versicherung für Nichtmitglieder muss abgeschlossen sein
Weitere Informationen finden Sie bei den zuständigen Fachverbänden:
Nein. Der Eintritt in den Verein ist zwar wünschenswert, aber darf in keinem Fall verpflichtend sein. Über diese Freiwilligkeit muss im Erstberatungsgespräch ausdrücklich hingewiesen werden.
Beim Rehabilitationssport beträgt die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung grundsätzlich 15 Teilnehmenden je Übungsleiter/-in. Bei Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins ist die Zahl der Teilnehmenden einer Übungsveranstaltung auf 12 begrenzt. Geringfügige Überschreitungen sind in Ausnahmefällen zulässig und gegenüber den Rehabilitationsträgern zu begründen. Bei der Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen bestimmt der/die betreuende Arzt/Ärztin die Teilnehmerzahl, die nicht größer als 20 sein darf.
Alle Rahmenbedingungen zum Rehasport und zum Funktionstraining können Sie hier nachlesen.
Verordnung
Die Verordnung von Rehabilitationssport erfolgt auf dem Formular 56 durch die behandelnden Ärzt/-innen. Nach einer Anschlussheilbehandlung kann auch eine Rehabilitationsklinik über das Formular G 850 Rehabilitationssport verordnen. Die Verordnung enthält neben der Diagnose, den Grund der Verordnung und dem Rehabilitationsziel auch Informationen zu empfohlener Dauer, Häufigkeit und geeigneter Rehabilitationssportart. Beide Formulare (Muster 56/ G 850) stellen gleichzeitig einen Antrag auf Kostenübernahme dar. Das Formular 56 muss zur Bewilligung bei der Krankenkasse durch die zukünftig teilnehmende Person eingereicht werden. Das Muster G 850 gilt als sofort genehmigt.
Dokumentationspflicht
Es besteht eine Dokumentationspflicht bei der Erstberatung von Teilnehmer/-innen am Rehabilitationssport, wobei die Dokumentation auf einem standardisierten Beratungsprotokoll geschieht.
Teilnahmebestätigung
Mit der Teilnahmebestätigung wird jede Teilnahme am Rehabilitationssport belegt und dokumentiert. Die Teilnahmebestätigungsliste ist Vertragsbestandteil der Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung von Rehasport und stellt ein Abrechnungsformular dar. Auf der Teilnahmebestätigung muss jede teilnehmende Person eines Rehasport-Angebotes durch Datum und Unterschrift ihre Teilnahme bestätigen.
• Beauftragung eines Dienstleisters, z.B. Abrechnungszentrum, Onlineerfassung
• Abrechnung über einen Kooperationspartner: Wenn z.B. mit einer physiotherapeutischen Praxis eine Kooperation besteht, könnte diese Praxis mit der Abrechnung des Rehabilitationssports beauftragt werden.
• eigene Erfassung und elektronische Übermittlung der Daten mit einer Software
• Papierabrechnung ist weiterhin möglich und bei der DRV Bund verpflichtend. Bei allen anderen erfolgt eine pauschale Rechnungskürzung von 5 %.
Für weitere Informationen rund um das Thema Rehasport wenden Sie sich bitte an: