Sie möchten endlich mal wieder mit ein wenig Sport beginnen, den elenden Rückenschmerzen den Kampf ansagen oder einen wohltuenden Ausgleich zum Alltag finden?

Dann sind Sie beim Gesundheitssport genau richtig! Denn hinter Gesundheitssport verbirgt sich mehr als Hockergymnastik und Medizinbälle – er ist vielfältiggemeinschaftlich, macht Spaß und hält bzw. macht natürlich gesund!

Allgemeine Bewegungsförderung Präventionssport Rehabilitationssport
Gesundheitsorientierter Breitensport Dient der Vorbeugung von Krankheiten dient der Wiederherstellung der sportlichen Leistungsfähigkeit nach Erkrankungen
Sportartspezifisch und übergreifend i.d.R. sportartunspezifisch i.d.R. sportartunspezifisch
  bezuschussungsfähig Verordnungspflichtig und Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Beispiele: Wandern, Walking, Fahrrad fahren Beispiele: Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Pilates Beispiele: Herzsport, Gymnastik, Sport nach Krebs

Gemäß § 20 SGB V können die gesetzlichen Krankenkassen die Teilnahme an Präventionssportangeboten fördern, indem sie die Kursgebühr eines zertifizierten Kurses anteilig oder vollständig übernehmen.

Hierzu müssen Sie nach der Teilnahme an einem Kurs bei Ihrer Krankenkasse eine Teilnahmebescheinigung einreichen, aus der die Höhe der Kursgebühren sowie die Teilnahmebestätigung durch den*die Anbieter*in (z.B. Sportverein) hervorgeht.

Ob ein Präventionssportangebot von der Krankenkasse förderungsfähig ist, prüft die sog. "Zentrale Prüfstelle Prävention" (ZPP). Sportvereine haben die Möglichkeit in Verbindung mit dem Qualitätssiegel „SPORT PRO GESUNDHEIT“ bestimmte Kurse zertifizieren zu lassen. 

Diese Kurse erfüllen folgende Qualitätskriterien:

  • Durchführung als Kurs; d.h., das Sportangebot findet über eine zeitlich begrenzte Dauer statt; üblich sind 8 bis 12 Trainingseinheiten bei einer Einheit pro Woche
  • Durchführung nach einem wissenschaftlich geprüften Rahmenkonzept oder Kursprogramm mit schwerpunktmäßiger Ausrichtung (z.B. Herz-Kreislauf-Prävention oder Prävention von Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems)
  • Speziell ausgebildete und in das Kursprogramm eingewiesene Übungsleitung

Rehabilitationssport umfasst alle Angebote, die nach oder bei bereits eingetretener Erkrankung (z.B. Herzerkrankungen, Rückenerkrankungen, Krebs) Folge- bzw. Spätschäden verhindern sowie ein erneutes Auftreten einer Erkrankung vermeiden sollen.

Die Kosten werden dabei vom zuständigen Kostenträger (z.B. der Krankenkasse) übernommen, wenn Sie eine ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport erhalten haben und das Sportangebot in einer anerkannten Rehasportgruppe stattfindet.

Schritt für Schritt zum Rehasport

Schritt 1: Konsultieren Sie Ihre*n Arzt*Ärztin.

Schritt 2: Lassen Sie sich bei entsprechenden Beschwerden das Muster 56 der Rehasportverordnung ausfüllen.

Schritt 3: Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Schritt 4: Die Krankenkasse genehmigt Ihnen die Maßnahme.

Schritt 5: Suchen Sie sich eine anerkannte Rehasportgruppe! Hier finden Sie alle Angebote Berliner Sportvereine.

Schritt 6: Kontaktieren Sie den Anbieter und erkundigen Sie sich nach freien Plätzen.

Schritt 7: Los geht’s!

Wenn Sie weitere Fragen haben und weiterführende Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachverbände:

Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V.

Berliner Turn- und Freizeitsport-Bund e.V.

Berliner Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. (nur Rehasport für Herz-Kreislauferkrankungen