Förderung von Umwelt- & Energiesparprojekten
Förderprogramme für Sportvereine und -verbände
Gut beraten durch die Energiekrise
Das Land Berlin bietet mit starken Partnern ein umfangreiches Beratungsangebot an. In Berlin gibt es zahlreiche Beratungsstellen, die Ihnen helfen, Ihren Energieverbrauch zu reduzieren und Kostenfallen aufzudecken. Egal, ob Sie Tipps zum Energiesparen suchen, rechtliche Fragen haben oder Hilfe brauchen, weil Ihnen Rechtsstreitigkeiten oder eine Energiesperre droht – hier finden Sie die richtige Anlaufstelle.
Hier finden Sie Angebote für kostenlose Energieberatungen
Der Förderkompass hilft Ihnen dabei, sich durch das Angebot von Förderprogrammen zu navigieren: Wählen Sie das Themenfeld für Ihr gewünschtes Klimaschutzprojekt aus und es zeigt Ihnen das geeignete Förderprogramm für Ihr Vorhaben. Profitieren können davon Vereine, Stiftungen, Kitas, Kommunen und viele mehr! Zum Förderkompass
Was wird gefördert?
Fördermodul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247
Fördermodul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Fördermudul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Förderquote: Bis zu 80%
Welche Voraussetzungen bestehen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen
Wie ist der Antragszeitraum?
Ganzjährig bis zum 31.12.2024
Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung?
Projektträger ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Hier erhalten Sie weitere Informationen: BAFA
Was wird gefördert? (Förderquoten)
- Einstiegs- und Koordinierungsberatungen (70%)
- Klimaschutzkoordination (70%)
- Außenbeleuchtung und Flutlichtanlagen (25%)
- Innen und Hallenbeleuchtung (25%)
- raumlufttechnische Anlagen (25%)
- Gebäude- / Regelungstechnik
- energetische Optimierung (Rechenzentren, Warmwasserbereitungsanlagen (40%)
- Radabstellanlagen (50-70%)
Welche Voraussetzungen bestehen?
Antragsberechtigt sind Sportvereine und -verbände, die Eigentümer, Pächter* oder Mieter* einer Sportstätte sind.
*mit Erlaubnis der Eigentümer
Wie ist der Antragszeitraum?
Ganzjährig bis zum 31.12.2027
Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung?
Projektträger ist die "Zukunft – Umwelt – Gesellschaft" (ZUG) gGmbH.
Eine Beratung erhalten Sie beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Was wird gefördert?
- FSP1: Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen
- FSP2: Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen
- FSP3: Kampagnen und Weiterbildungsprogramme zur Sensibilisierung für den Umgang mit klimabedingten Belastungen im Bereich der Sozial- und Bildungsarbeit.
Förderquoten bis zu 90%
Welche Voraussetzungen bestehen?
Fertigstellung/ Abschluss des Vorhabens bis 01.07.2023
Höhe der beantragten Zuwendung pro Antrag:
- FSP 1: > 10.000€
- FSP 2: > 5.000€ für einfache Beratungen > 20.000€ für Maßnahmen mit umfassenden Konzept
- FSP 3: > 20.000€
Wie ist der Antragszeitraum?
Wird noch bekanntgegeben.
Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung?
Projektträger ist die "Zukunft – Umwelt – Gesellschaft" (ZUG) gGmbH. Hier erhalten Sie weitere Informationen und Beratung.
Für Einzelmaßnahmen (Nichtwohngebäude)
Was wird gefördert? (Förderquoten)
Maßnahmen zur energetische Sanierung von Gebäuden
- Gebäudehülle (15%): Dämmung, Austausch von Fenster und Türen, sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagetechnik (15%): Lüftungsanlagen, Mess-/ Steuer-/ und Regelungstechnik, Raumkühlung, Beleuchtungssysteme
- Heizungsanlagen (10- 25%): Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasseanlage, Innovative Heizanlagen auf EE-Basis; Anschluss/ Erweiterung Gebäude- und Wärmenetz
- Heizungsoptimierung (15%)
- Fachplanungskosten (50%)
Welche Voraussetzungen bestehen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die Eigentümer, Pächter* oder Mieter* einer Sportstätte sind.
*mit Erlaubnis der Eigentümer
- Förderfähiges Mindestvolumen: 2.000€ brutto (Heizungsoptimierung 300 € brutto)
- Höchstgrenze förderfähiger Kosten pro Jahr: 1.000€/ m² Nettogrundfläche (Baubegleitung: 5€/ m² Nettogrundfläche und max. 20.000€)
Wie ist der Antragszeitraum?
Ganzjährig bis zum 31.12.2030
Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung?
Projektträger ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Referate 611 – 615)
Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625
Was wird gefördert?
- Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Sportanlagen
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Kauf von nicht landeseigenen Grundstücken
Welche Voraussetzungen bestehen?
Antragsberechtigt sind Sportvereine* und -verbände*, die Eigentümer, Pächter** oder Mieter** einer Sportstätte sind. Zuwendungshöhe ab 10.000 €
*nach § 3 SportFG als förderungswürdig anerkannten Sportorganisationen
**mit Erlaubnis der Eigentümer
Wie ist der Antragszeitraum?
Ganzjährig bis zum 30.09.2027
Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung?
Fördergeber ist die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Vereinsinvestitionsprogramm
Das Förderprogramm SolarPLUS verfolgt das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik in Berlin gezielt zu unterstützen und weiter zu beschleunigen, indem die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verbessert wird.
Was wird gefördert?
- Modul A Gutachten – Studien – Konzepte – Beratung
- Beispiele: Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte
- Modul B Hauselektrik
- Beispiele: Messplätze, Zusammenlegung von Hausanschlüssen
- Modul C Stromspeicher
- Beispiele: Kauf, Pacht/Leasing
- Modul D Sonderanlagen-Boni
- Beispiele: Denkmalgerechte PV, Fassaden-PV, Gründach-PV
Förderquote bis zu 65%
Welche Voraussetzungen bestehen?
"Vereine sind als juristische Personen privaten Rechts im Förderprogramm SolarPLUS antragsberechtigt"
Wie ist der Antragszeitraum?
Ganzjährig bis zum 31.12.2023
Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung?
Ansprechpartner ist das IBB Business Team (Sprechzeiten: Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 14:00 Uhr Telefon: 030 / 2125-4480 solarplus@ibb-business-team.de)
Information zum Antrag erhalten Sie hier: SolarPLUS
Was wird gefördert?
Förderfähig sind E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger.
Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
Welche Voraussetzungen bestehen?
Antragsberechtigt sind Sportvereine, -verbände und weitere Institutionen.
Wie ist der Antragszeitraum?
01. März 2021 bis 29. April 2024
Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung?
Das Programm ist Teil der "Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz". Weitere Informationen zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie