Nach Gesprächen mit der Senatsverwaltung erwarten wir in Kürze die Zustimmung zur Fortführung des Rettungsschirms 2022
Rettungsschirm für den Berliner Sport
Berliner Sportvereine und Sportverbände können auch im Jahr 2022 Mittel aus dem Rettungsschirm für den Berliner Sport beantragen. Hierfür haben wir Ihnen aktualisierte Formulare für das Jahr 2022 auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Eine Antragstellung ist ab sofort und bis zum 15. Oktober 2022 möglich.
Für Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich unter Beachtung der unten genannten Kriterien per E-Mail an das Rettungsschirm-Team des LSB Berlin: rettungsschirm@lsb-berlin.de
Bitte hinterlassen Sie: Vereinsname und LSB-Vereinsnummer Name eines/-r Ansprechpartners/-in Telefon- oder Handynummer ggf. Ihre Fragen/Problemstellungen.
Darüber hinaus können Sie auch unser Servicetelefon wie folgt erreichen:
Dienstag und Donnerstag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer +49 159 0628 6227.
Wir haben für Sie folgende Erklär-Videos online gestellt:
• LSB-Direktor Friedhard Teuffel wendet sich an die Vereine und Verbände: „Nutzen Sie die Möglichkeiten, die der Rettungsschirm bietet, um gemeinsam gut durch diese Zeit zu kommen!“
• Wie wird das Antragsformular ausgefüllt?
• Wie werden die Einnahmeverluste erfasst?
• Wie wird im Antragsformular der Teil „Zusätzliche Kosten“ erfasst?
• Wie wird abschließend mit dem Antragsformular umgegangen?
Die folgenden FAQ für den Rettungsschirm für den Berliner Sport leiten sich ab aus einer Vielzahl von Fragen zu den aufgelisteten Themenbereichen. Bitte bedenken Sie, dass jeder Fall individuell bearbeitet und bewertet wird und wir Ihnen hier nur Handlungsunterstützung für das Ausfüllen der Antragsformulare zur Verfügung stellen. WICHTIG: bitte nutzen Sie auch die zur Verfügung gestellten Kriterienkataloge für Vereine und Verbände. Hier werden alle verzeichneten Fragestellungen bereits behandelt.
Eine sog. „freie Rücklage“ ist nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass die freie Rücklage nicht für klar definierte Zwecke gebildet wurde. Die freie Rücklage darf auch zeitlich unbegrenzt gebildet werden und wird im Jahresabschluss des Vereins/Verbands dargestellt.
Sofern die freie Rücklage eines Vereins/Verbands zum 31. Dezember 2019 größer als 5€ je Mitglied war, wird der übersteigende Teil auf die Förderung aus dem Rettungsschirm für den Sport angerechnet. Die Prüfung, ob ein Verein/Verband in diesem Fall Mittel aus dem Rettungsschirm ausgezahlt bekommt, obliegt dem Landessportbund.
Sofern die freie Rücklage eines Vereins/Verbands zum 31. Dezember 2019 größer 5€ je Mitglied war und der Verein/Verband die Rücklage für ein konkretes Projekt verwenden wollte, wird auf Antrag diese Rücklage nicht berücksichtigt. Der Verein/Verband muss hier glaubhaft machen, dass die freie Rücklage für ein konkretes Projekt verwendet werden soll.
Beispiel: Die freie Rücklage beträgt 7.500,00 € zum 31. Dezember 2019. Der Verein erklärt, dass er die 7.500,00 € nutzen will, um sein Vereinsheim im Jahr 2021 zu renovieren.
Unter die zusätzlichen Mehrkosten, die Ihrem Verein oder Verband durch und während der Corona-Pandemie entstanden sind, fallen folgende Positionen:
Zusätzliche Personalkosten Übungsleiter/-innen
Es handelt sich um zusätzliche Kosten für Übungsleiter/-innen in Bezug auf den Sportbetrieb. Diese können z.B. durch kleinere Sportgruppen entstehen. Bezuschusst werden 50% der zusätzlichen Kosten, maximal jedoch 6,25 € pro Stunde.
Zusätzliche Sachkosten – Hygienekosten
Es handelt sich um zusätzliche Kosten für Desinfektionsmittel, Masken, Beschilderungen oder Lüftungsgeräte. Bezuschusst werden 100% der zusätzlichen Kosten.
Zusätzliche Sachkosten – Corona-Tests in Verbindung mit dem Sportbetrieb
Es handelt sich um Corona-Tests in Verbindung mit dem Sportbetrieb. Bezuschusst werden 100% der zusätzlichen Kosten (maximal jedoch 210,00 € Brutto je Test).
Zusätzliche Sachkosten - Sonstiges
Es handelt sich um sonstige zusätzliche Sachkosten in Verbindung mit der Corona-Pandemie. Bezuschusst werden 100% der zusätzlichen Kosten. Diese müssen von Ihnen erläutert werden. Hierzu können z.B. Sicherheitskosten im Spielbetrieb oder externe Kosten bei der Erstellung von Hygienekonzepten gehören.
Entgangene Kursgebühren werden im Formular in der Zelle "Entstandene Defizite: Kursgebühren" (Buchstabe j) eingetragen.
Entstandene Defizite aus fehlenden Kita-Angeboten werden im Formular in der Zelle "Entstandene Defizite: Kursgebühren" (Buchstabe j) eingetragen.
An dieser Stelle sollen Sie lediglich Förderungen berücksichtigen, die unmittelbar für Schäden im Zusammenhang mit der Corona-Krise gezahlt und gewährt wurden. Darunter fallen zum Beispiel eine Soforthilfe durch die Investitionsbank Berlin (IBB), auch als sog. Corona-Hilfe bekannt, oder das Kurzarbeitergeld.
Wenn Sie entsprechende Förderungen berücksichtigt haben, bestätigen Sie bitte in den jeweiligen Zellen (Buchstaben p und q) mit "ja" eine Berücksichtigung.
Bei den Positionen 2 und 3 sollen Sie die Defizite bei den entgangenen Einnahmen ermitteln. Das bedeutet, dass Sie reduzierte Kosten berücksichtigen. Hier ein Rechenbeispiel:
Ihr Verein hatte im Mai 2020 einen Kurs geplant. Die Einnahmen und Ausgaben wurden folgendermaßen geplant:
Einnahmen
bei 30,- € je Teilnehmer - 50 Teilnehmer/-innen = 1.500,00 €.
Ausgaben
Honorare für Übungsleiter/-innen = -250,00 €
Miete Übungsraum = -100,00 €
Fahrkosten = -50,00 €
Erlös: 1.100,00 €
Der Kurs im Mai 2020 finden nicht statt. Die Honorare für die Übungsleiter/-innen und die Fahrkosten brauchen Sie nicht bezahlen. Die Miete bleibt bestehen. Bitte nutzen Sie das Tabellenblatt Berechnung Kursgebühren (j) für die Berechnung der Defizite bei entgangenen Einnahmen.
Unter dem Buchstaben q (Kostenreduzierungen durch Stornierungen, Erhalt von Kurzarbeitergeld oder Ähnlichem) werden diese Dinge im Formular berücksichtigt. Bitte tragen Sie "ja" oder "nein" ein. Bei "nein“ kann keine Förderung gewährt werden.
In dem Formular werde Kündigungen von Mitgliedern vom Zeitpunkt des Austritts bis zum Endes des Jahres 2020 (unter Buchstabe e - Entgangene Mitgliedsbeiträge aufgrund von Kündigungen) berücksichtigt.